Direktversicherung

Deine Rente schon gesichert ?

1. Direktversicherung (DV)

Der Arbeitgeber schließt im Prinzip eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab und übernimmt dafür die Beitragszahlungen. Bei Rentenbeginn erhält dann der Beschäftigte eine Rentenzahlung. Auch ein Schutz auf Invalidität ist üblich. Wurde ein Todesfallschutz mit eingebaut sind die Hinterbliebenen die begünstigten.
Die Direktversicherung garantiert eine Mindestverzinsung von 0,9 % der Anlagen, sowie eine feste Rentenzusage und eventuell anfallende Überschüsse.

Jüngere Menschen sind dagegen mit einer Fondsparversion, wie sie die Pensionskasse oder noch besser der Pensionsfonds bietet, besser gestellt und können im Alter in festverzinsliche Anlagen umschichten lassen.

Förderung: wahlweise durch Riester-Zulagen nach (AvmG) oder Entgeltumwandlung

Mindestlaufzeit: 8 Jahre

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