Pensionsfonds

Deine Rente schon gesichert ?

3. Pensionsfonds (PF)

Pensionsfonds sind seit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes Anfang 2002 als eine von fünf Durchführungswegen für die betriebliche Altersvorsorge zugelassen, die überwiegend von Banken und Versicherungen, sowie Großunternehmen gegründet wurden.

Wer jung ist und noch viel Zeit bis zum Rentenbeginn hat, kann mit dem Pensionsfonds wesentlich mehr Rendite erwirtschaften, denn die Beiträge zur Vorsorge können hier weitgehend frei in börsennotierte Fondsanlagen fließen. Dabei gilt, umso jünger der Arbeitnehmer ist, desto mehr Beiträge fließen in Aktienanteile – je älter der Arbeitnehmer ist, desto mehr wird in sichere Geldanlagen umgeschichtet. Oder aber der Sparer wählt seine Fonds- und Anleihenanteile selbst aus, was bei fast allen Versicherungsanbietern möglich ist (siehe „Fonds“ →). Eine Garantierte Mindestverzinsung gib es hier nicht, allerdings sind die Betriebsrentenansprüche auch hier über den Pensionssicherungsverein (PSV) geschützt.
Eine Hinterbliebenenversorgung sowie Invaliditätsleistung kann im Vertrag mit eingebaut werden.
Die Versorgungsleistung bei Rente erfolgt ausschließlich als Verrentung.

Förderung: wahlweise durch Riester-Zulagen oder Entgeltumwandlung

5/5
Werbe-Partner
Werbe-Partner: