1. Fondspolice (FP)/Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV = mit Todesfallschutz)
Diese Sparform findet für viele Zwecke Verwendung und eignet sich besonders gut als reine Sparform (FP), sowie zur Absicherung der privaten Altersvorsorge (pAV), oder wenn diese mit einer Hinterbliebenenvorsorge (siehe „Risikolebensversicherung“ →) kombiniert wird, auch noch zusätzlich zur Absicherung der Familie (FLV).
Im Vergleich zum reinen Fondssparen (siehe „Fonds“ →) unterscheidet sich das Besparen einer Fondspolice (Vertrag über eine Versicherungsgesellschaft) zum einen darin, dass diese Sparform mit Zusatztarifen wie z.B. einer Hinterbliebenenversorgung/Risikolebensversicherung etc. verknüpft werden kann. Auch die Berechnung der Verwaltungskosten ist sehr Unterschiedlich. Fondssparen bzw. Fondsverwalter berechnen einen Ausgabeaufschlag. Fondspolicen hingegen berechnen Versicherungskosten, da bei einer Fondspolice der Vertragspartner eine Versicherungsgesellschaft ist. Zum anderen wird bei der Auszahlung des Guthabens einer Fondspolice eine andere Form der Ertragssteuer fällig.
Zudem kann eine Fondspolice bzw. die Sparform einer Fondspolice auch mit Zuschüssen (Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Zulagen) begünstigt werden, sofern diese Vertagsgestalterisch staatlich förderfähig gemacht wird, welche dann aber in der Auszahlungsfase entsprechend anderweitig besteuert wird und dann mit festen Vertragslaufzeiten ausgestattet ist. Somit ist dann die freie Verfügbarkeit über sein Erspartes nicht mehr gegeben und beinhaltet feste Vertragslaufzeiten. Außerdem kann eine förderfähige Fondspolice einen Schutz vor Hartz IV. und Insolvenz erreichen, was mit einer direkten Fondsanlage oder einer Fondspolice nicht machbar ist.
Aktien-Fondsanlagen gelten als eine der sichersten und renditestärksten Geldanlagen, die der Finanzmarkt zu bieten hat. Fondsanlagen haben nicht nur den Zins- und Zinseszins-Effekt, sondern porfitieren auch von den Kursgewinnen. Zudem unterliegen Aktienfonds keiner Inflation (jährlich ca. 3 % Geldentwertung), da speziell bei Aktienfonds in Sachwerte und nicht wie bei festverzinslichen Geldanlagen in Geldwerte investiert wird.
Fondsanlagen eignen sich vor allem für junge Menschen die Zeit haben, um Kursschwankungen nach unten auszusitzen zu können. Aber auch Menschen +/- 50, die bereits etwas Geld auf die Seite gelegt haben oder einfach noch etwas Geld ansparen und vermehren möchten, können im Fondsbereich dafür die entsprechenden Wertpapiere nutzen. Denn schließlich gibt es im Fondsbereich auch Produkte die in Wertpapiere investieren, welche nur wenige Kursschwankungen erreichen. Um bestmögliche Renditen zu erzielen, kann eine gute und altersentsprechende Fondsauswahl wichtig sein (siehe „Fonds bzw. verfügbare Fondsarten“ →). Bei bevorstehenden schlechten Aussichten zur künftigen Kursentwicklung, kann natürlich eine Umschichtung/Fondswechsel in alternative Anlagen vorgenommen werden, wie in festverzinsliche Anlagen, Garantie-Produkte, oder in Gemanagte Anlagestrategien. Eine regelmäßige Qualitätskontrolle der Anlagen ist trotzdem empfehlenswert, um notfalls frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Einige Anbieter schichten die Geldanlagen auch automatisch beispielsweise in Rentenpapiere um, ohne dass sich der Anleger darum kümmern muss. Dabei ist eine Umschichtung des Fondsguthaben nicht immer von Vorteil, gerade bei größeren Geldbeträgen, denn diese können in einer langen Rentenzeit, trotz Geldentnahmen, sich weiter vermehren und Kursschwankungen nach unten spielen dann meist keine große Rolle.
Aktienfonds gelten in der Regel als Langzeitanlage und sollte mal wieder ein Kurstief hereinbrechen, dann haben sich nach den heutigen Erfahrungswerten in der Regel und der entsprechenden Fondsauswahl in +/- 10 Jahren die Kurse wieder erholt.
Im Fondsbereich gibt es für jeden das richtige Produkt.
Durchschnittliche Rendite:
Die Rendite errechnet sich aus dem Zins- und Zinseszins-Effekt + Kursgewinne (Siehe Wertentwicklung im Fondsprospekt der jeweiligen Investmentgesellschaft). + Wahlweise: Vermögenswirksame Leistungen (VL), oder als Riester-Rente – Fondsparplan mit Riester-Zulagen.
Zu beziehen sind Fondspolicen über Versicherungsvermittler, Banken und freie Finanzdienstleister.
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