4. Erwerbsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrentenversicherung
Der Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besteht darin, dass die Invaliditätsleistungen nicht nach Prozent bestimmt wird, sondern sich nach der Zeit berechnet, die der Versicherungsnehmer noch arbeiten kann. Diese richten sich gemäß den rechtlichen Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung, entweder nach dem alten oder dem neuem Recht (ab 2001) (siehe „gesetzliche Erwerbsminderungsrente“ →). Nach dem neuen Recht hat einen monatlichen Rentenanspruch nur derjenige, den seine dauerhaft körperlichen oder seelischen Einschränkungen daran hindern, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten. Dabei muss jede Arbeit angenommen werden, unabhängig von Ausbildung und Berufserfahrung. Dafür fallen hier die Kosten geringer aus als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Erwerbsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsversicherung kann aber nicht als Ersatz einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen werden, da diese die Finanzlücken nur teilweise abdeckt.
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