| 6. Krankentagegeldversicherung Die Krankentagegeldversicherung ist hauptsächlich für Selbständige und Freiberufler gedacht, die kein Geld verdienen solange sie krank sind und in einem Krankenhaus liegen. Sie können sich mit der Krankentagegeldversicherung gegen den drohenden Einkommensverlust absichern (siehe „private Arbeitslosigkeitsversicherung“ →). Auch besserverdienende Arbeitnehmer, die mehr als die gesetzliche Obergrenze der Lohnfortzahlung benötigen, profitieren von dieser Absicherung. Der einfache Angestellte erhält im Krankheitsfall zwar 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Nach dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse die finanzielle Lücke und zahlt Krankengeld bis zu 78 Wochen lang. Diese Geldleistungen sind nicht für jeden Patienten ausreichend, besonders wenn eine Familie ernährt werden muss, oder monatliche Schulden beglichen werden sollen. Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt nur solange Leistung bis eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Danach ist der Arbeitnehmer im Normalfall über die Rentenversicherung abgesichert (siehe auch: „Private Berufsunfähigkeitsversicherung“ und „Gesetzliche Erwerbsminderungsrente“ →). |