Hausrat-/Inventarversicherung

Ausreichend & Günstig abgesichert ?

4. Hausrat-/Inventarversicherung

Die Hausrat- bzw. Inventarversicherung ersetzt alle beweglichen Einrichtungsgegenstände der Familienangehörigen (Kinder bis Ende 18/Studium/Wehrdienst), wie z.B. Möbel, Kleidung, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Hobby- und Sportgeräte, Kunstgegenstände und vieles mehr. Bargeld, Wertpapiere und Schmuck sind nur bis zu einer bestimmten Summe meist mitversichert, ausgenommen diese Dinge befanden sich im Versicherungsfall in einem Tresor, dann ist teilweise eine erhöhte Versicherungssumme anzurechnen (abhängig von der Versicherungsgesellschaft).
Nicht nur Gegenstände in der selbstgenutzten Wohnung, sondern auch in den unmittelbar angrenzenden Gebäuden wie Garagen und Unterstellräume sind in der Regel im Versicherungsschutz enthalten, wie auch fremde oder geliehene Sachen werden im Versicherungsfall ersetzt.
Bei Einbruch werden in der Regel außer den entwendenden Gegenständen auch die Einbruchspuren, wie beispielsweise das aufgebrochene Fenster oder die Terrassentüre ersetzt.
Wohnungsgegenstände die kurzfristig außer Haus bzw. als Gepäck in Auslandsreisen mitgenommen werden sind in der Regel für 3 Monate mitversichert.
Bei Verlust von Inventar wird der Wiederbeschaffungswert erstattet. In der Regel ist das der Neuwert, wenn der Neukauf nachgewiesen wird, andernfalls und auch nur selten wird ein Restwert festgesetzt. Fand eine Beschädigung statt und können die Gegenstände nicht wiederbeschafft werden, ist auch eine Reparatur möglich, plus ein Wertminderungsausgleich.

Möglicher Schutz bei Schäden durch:
• Brand
• Blitzschlag (teilweise auch Überspannungsschäden an Elektronikgeräten)
• Sturm
• Hagel
• Einbruch/Diebstahl/Raub
• Vandalismus
• Leitungswasser/defektes Wasserrohr/Löschwasser
• Explosion
• Implosion (Zusammenbruch des Gebäudes)
• Absturz von Fluggeräten

Nicht mitversichert können sein:
• Fest eingebaute Gegenstände (gilt nicht für Einbauküchen oder Duschkabinen) – diese können aber in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden.
• Grob fahrlässig verursachte Schäden
• Beruflich genutzte Räume
• Von außen eindringendes Wasser (Hochwasser, Rückstau aus Abwasserkanälen). Ein Schutz kann über die „Wohngebäude- & Elementarversicherung“ erreicht werden.
• Schäden durch die Reinigung mit Wasser
• Zulassungspflichtige Motorfahrzeuge
• Einbruch mit fehlenden Einbruchspuren
• Sengschäden die durch heiße Gegenstände wie Zigaretten verursacht wurden
• Wohnungswechsel, diese muss dem Versicherer gemeldet werden

Mögliche Zusatztarife:
• Schadensersatz bei Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinen und anderen Naturgefahren
• Überspannungsschäden durch Blitzschlag
• Fahrraddiebstahl (auch außerhalb der Wohnung)
• Auslaufende Aquarien/Wasserbetten

ACHTUNG: Die angebotenen Versicherungsleistungen variieren unter den Gesellschaften und sind im Einzelnen zu überprüfen!

Versicherungslücken bezüglich zur Hausrat-/Inventarversicherung können mit einer Wohngebäude- & Elementarversicherung abgedeckt werden.

Da der Versicherte bei einer Schadensregulierung nachweisen muss, welche Wertgegenstände sich im Haus befanden, sollten Fotodokumentationen, Filme oder Rechnungsbelege immer an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Auch ist die Versicherungssumme regelmäßig neu zu prüfen und anzupassen, beispielsweise wenn Teure Neuanschaffungen gemacht werden; sich neuerdings Antiquitäten, oder Kunstsammlungen in der Wohnung befinden. Denn der Hausrat ist immer nur bis zur vereinbarten Höchstversicherungssumme abgedeckt, was bei einem Totalschaden schnell zur Unterversicherung führt.
Gibt es keine Dokumentation der Einrichtungsgegenstände, gilt im Schadensfall die Faustformel Wohnfläche in qm x 600 bzw. 800 € (Gesellschaftsabhängig) = Versicherungssumme, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Besonders wertvolle Gegenstände sollten einzeln über eine Kunstversicherung geschützt werden (siehe „Kunstversicherung“ →).
Der Beitragspreis richtet sich nicht nur nach der Versicherungssumme und der Größe der Wohnung, sondern auch nach dem Standort (Einbruchhäufigkeit), sowie der Bauart (Brandrisiko). Wer den Jahresbeitrag senken möchte, sollte einen Selbstbehalttarif wählen.

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