1. Tierhalterhaftpflicht
Jedes einzelne Tier das privat oder gewerblich gehalten wird, muss gesondert versichert werden, das betrifft besonders Hunde, Pferde, aber auch andere Nutztiere. Schnell kann es passieren, dass ein Hund über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht, unvorhergesehen zuschnappt, oder ein Pferd bricht aus und schon ist der Besitzer voll in der Haftung. Auch Fremdreiter können den Pferdebesitzer haftbar machen und Schäden gegenüber dritter sollten gleichfalls mit einer höchstmöglichen Deckungssumme abgesichert sein.
Wer dagegen nicht abgesichert ist, muss die angerichteten Schäden in voller Höhe, aus eigener Tasche und gegebenenfalls ein Leben lang bezahlen, gleichgültig ob es sich dabei um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Im Versicherungsfall hilft auch keine Private Haftpflichtversicherung, denn diese steht für solche Schäden nicht ein. Sie haftet nur für zahme Kleintiere, wie Katzen, Hamster, Hausvögel etc.
Rabatte werden häufig gewährt, wenn mehrere Tiere gleichzeitig versichert werden, ein Selbstbehalttarif gewählt wird, oder lange Vertragslaufzeiten vereinbart werden, wobei letzteres eine ungewisse Angelegenheit ist, denn wer weiß schon wie lange ein Tier lebt.
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