Wissenswertes zu: 4. Direktzusage /5. Unterstützungskasse

Deine Rente schon gesichert ?

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) über die:

4. Direktzusage/Pensionszusage (DZ/PZ)
5. Unterstützungskasse (U-Kasse)

Wissenswertes zu den Produkten
Durch die Unterstützungskasse und die Direktzusage macht der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eine direkte Zusage über Leistungen, die dieser im Rentenalter vom Betrieb erhält. Sollte der Angestellte aber einmal aus dem Betrieb ausscheiden, so werden die Beiträge aus der Zusage unter Umständen ausgezahlt, da die Mitnahmemöglichkeit bei beiden Durchführungswegen sehr eingeschränkt ist. In solchen Fällen wird das Guthaben voll als Einkommen steuerpflichtig, weshalb ein sicherer Arbeitsplatz schon fast Vorraussetzung seine sollte.
Arbeitgeber haben neuerdings auch die Möglichkeit, Zuwendungen an Unterstützungskassen und Direkt-/Pensionszusagen für Angestellte, die das 27. (vor 2009-28.) Lebensjahr erreicht haben, als abzugsfähige Betriebsausgaben anzusetzen.

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