Private Erwerbs-/ Berufsunfähigkeitsversicherung

Schon abgesichert ?

Private Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung

Durch die Neuregelung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (siehe „gesetzliche Erwerbsminderungsrente“ →) sind die Bundesbürger nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr gesetzlich versichert. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei Invalidität eine Rente bezahlt, ob wegen Krankheit (auch psychische Erkrankungen) oder Unfall, ist daher so wichtig wie nie zuvor, um sich selbst, die Familie, die private Altersvorsorge oder eine Hausfinanzierung durch Einkommensverluste abzusichern. Jeder vierte Arbeitnehmer wird noch vor der Rente berufsunfähig. Dabei ist die häufigste Ursache eines Rentenantrags nicht etwa ein Unfall, sondern zu 90 % die Folge einer Krankheit, die größtenteils auf psychische Probleme zurückzuführen sind. Zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft sind einige verschiedene Angebote auf dem Markt. Es sollte genau geprüft werden, welche die individuell sinnvollste Lösung ist.

Wissenswertes zu den Produkten
Jeder Bundesbürger hat die Möglichkeit sich privat abzusichern, gleichgültig ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Hausfrauen, Kinder und Studenten. Allerdings sind die Gesellschaften nicht zur Aufnahme verpflichtet.

Wer in den Genuss eines Versicherungsschutzes kommen möchte, muss sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen, die die Versicherung beim Hausarzt erstellen lässt und zusätzlich im Versicherungsantrag abfragt. Werden dort gewisse Vorerkrankungen festgestellt, können erhöhte Versicherungsbeiträge anfallen, oder aber der Schutz einer Vorerkrankung wird im Vertrag ausgeschlossen, da das Risiko auf Berufsunfähigkeit steigt. In einzelnen Fällen werden Versicherungsanträge sogar abgelehnt. Schwierigkeiten bei der Aufnahme in den Versicherungsschutz können unter anderem auch Personen haben, die einen gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Beruf ausüben, wie z.B. der Sprengmeister oder Galvaniseur. Die verschiedenen Berufsgruppen sind meist in 4 Beitragskategorien unterteilt und können bei den Versicherungsgesellschaften erfragt werden.
Bei Falschangaben etwa bei Gesundheitsfragen kann der Versicherungsnehmer nicht nur den Versicherungsschutz verlieren, sondern auch die eingezahlten Beiträge.

Im Versicherungsfall sollte der Antrag auf private Berufsunfähigkeitsrente dann gestellt werden, wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Monate feststellt. Die Wartezeit bis zur Leistungszahlung kann unter Umständen bis zu 6 Monate betragen. Ab Rentenbeginn wird dann alle 2 bis 4 Jahre eine erneute medizinische Untersuchung durch-geführt, aufgrund deren Ergebnis die Versicherer neu entscheiden, ob weiterhin eine Rentenzahlung geleistet wird oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe diese geleistet wird.

WICHTIG:  weitere Möglichkeiten um einen Versicherungsschutz oder einen Teil-Versicherungsschutz zu erlangen:

Versicherungsantragsteller, die wegen Vorerkrankungen von der Gesellschaft abgelehnt werden, können durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung einen Teilschutz erlangen. Diese deckt zwar keine Krankheitsfolgen ab, aber wenigsten die Unfallfolgen (siehe „Unfallversicherung“ →). Abhängig von der Situation käme eventuell auch eine Grundfähigkeitsversicherung in Frage (siehe „Grundfähigkeitsversicherung“ →), oder eine Schwere-Krankheiten-Berufsunfähigkeitsversicherung (Dread Disease) (siehe „Schwere-Krankheiten-Berufsunfähigkeitsversicherung“ →)
Arbeitnehmer haben eventuell die Möglichkeit, in einer betrieblichen Altersvorsorge durch die Pensionskasse eine Berufsunfähigkeitsabsicherung auch ohne Gesundheitsprüfung zu erlangen (siehe „betriebliche Altersvorsorge“ →).

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