Private Unfallversicherung

Schon abgesichert ?

1. Private Unfallversicherung

Hier steht der private finanzielle Schutz durch Unfallfolgen, die durch ein plötzliches, unvorhersehbares, von außen auf den Körper unfreiwillig einwirkendes Ereignis stattfanden im Vordergrund. Wer beruflich arbeiten geht und einen Unfall erleidet, erhält zwar Schutz durch den Gesetzgeber, dieser schützt aber nicht im Privatleben. Wer privat einen Unfall erleidet ob im Haushalt, in der Freizeit, oder im Sport und finanziell abgesichert sein möchte, muss sich auch privat versichern. Ein Privatunfall der eine längere Arbeitsunfähigkeit mit sich zieht, kann bei Lohnausfall zu einer finanziellen Lücke führen und den Erwerbstätigen in Bedrängnis bringen, gerade dann wenn eine Familie im Hintergrund steht, oder eine Hausfinanzierung beglichen werden muss. Nicht nur Arbeitnehmer, auch Personen wie Selbständige oder Hausfrauen die keinem gesetzlichen Schutz unterliegen, können vom Unfallschutz profitieren, um den Einkommensverlust bzw. die Kinderziehung oder die Haushaltsführung, beispielsweise durch die Anstellung einer Haushaltshilfe weiter zu garantieren.
Die Unfallversicherung sichert Unfälle für Jung und Alt, gleichgültig wo, ob in der Freizeit, im Haushalt, im Beruf, weltweit, zu Lande, im Wasser oder in der Luft, gleichgültig wann (24 Stunden), oder wie sich der Unfall ereignet. Hauptsächlich werden nur bleibende Invaliditätsfolgen eines Unfalls durch Einmalbeträge abgegolten, aber auch die Zahlung einer Rente wird vielmals von den Versicherungsgesellschaften angeboten.
Im Vergleich zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, wo Krankheiten und Unfälle abgesichert sind, deckt die Unfallversicherung nur Unfallfolgen ab, dafür sind die Beitrags-Kosten wesentlich geringer und eine Ärztliche Gesundheitsprüfung wie in einer pivaten Berufsunfähgkeitsversicherung findet nicht statt.    

Versicherbare Personen:
• Jede beliebige gesunde Person, wie Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Hausfrauen und Kinder

Nicht versicherbare Personen können sein:
• Geisteskranke
• Pflegebedürftige

Nicht versicherbare Berufe können sein:
• Artisten
• Berufssportler
• Feuerwehr
• Flugzeugbesatzung
• Forschungsreisende
• Munition- und Räumtrupps
• Rennfahrer
• Sprengpersonal

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