Gesetzliche Krankenversicherung

Schon abgesichert ?

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bzw. Gesetzliche Krankenkasse

Wissenswertes zum Produkt
Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre bringen viele Veränderungen mit sich, die sich teilweise positiv, aber auch negativ auf die Mitglieder auswirken. Über 200 gesetzliche Krankenkassen bzw. gesetzliche Krankenversicherungen sind deutschlandweit vertreten. Jeder Deutsche Bundesbürger ist dort pflichtversichert, ausgenommen sind freiwillig privat Versicherte, Selbständige oder Arbeitnehmer, deren Einkommen es zulässt in eine private Krankenversicherung zu wechseln, diese können sich befreien lassen. Personen ohne Versicherungsschutz sind seit dem 1. April 2007 vom Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen. Somit hat jeder Bundesbürger das Recht in ein Versicherungssystem aufgenommen zu werden, beziehungsweise zurückzukehren. Wer weder arbeitslos gemeldet ist, noch einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, muss eine Mindestpauschale an seine Krankenkasse bezahlen. Personen die keinen Versicherungsschutz bzw. den Mindestbeitragsatz sich nicht leisten können, haben je nach Fall die Möglichkeit Beitragszahlungen über die Sozialhilfe bzw. das Arbeitsamt tragen zu lassen. Grundsätzlich gilt, wer seit dem 1. April 2007 nicht mehr gesetzlich versichert war und sich neu anmeldet, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit rückwirkend Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse nachzahlen.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen/-Krankenkassen:
• Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen/gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich vorgeschrieben und identisch
• Zusätzliche & freiwillige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind individuell und sollten verglichen werden

Jeder der gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist, ist automatisch pflichtversichert. Aber auch Personen die eine Mindestpauschale in die Krankenkasse bezahlen, haben ein Recht auf Leistung, wie:
• Angestellte und deren Familienmitglieder sind kostenlos mitversichert, wie Ehepartner und Kinder (bis 23 Jahre, sofern diese kein eigenes Einkommen beziehen)
• Beamte
• Rentner
• Selbständige (sofern diese nicht eine private Krankenversicherung gewählt haben)
• Arbeitslose
• Unterhaltsgeldempfänger
• Landwirte
• Künstler
• Publizisten
• Studenten
• Behinderte Menschen, die arbeiten oder in einer Heimunterbringung leben

Nur über einen Minijob, kann sich ein Arbeitnehmer oder Selbständiger nicht krankenversichern.

Freie Wahl zu einer Gesetzlichen oder Privaten Absicherung haben:
• Angestellte Arbeitnehmer, die in den letzten 3 Jahren Brutto mehr als 4012,50 € im Monat verdient haben
• Selbständige
• Beamte

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 ist vom gesetzlich versicherten ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz von ca. 14,6 %, plus einem Sonderbeitrag von ca. 0,9 %, der nur vom Arbeitnehmer getragen wird, zu leisten. Somit beträgt der Gesamtbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ca. 15,5 %. Ein ermäßigter Beitragssatz von ca. 14 % ist für Versicherte ohne Krankengeldanspruch z.B. Selbständige, vorgesehen (ACHTUNG – aktuelle Zahlen/Tarife je nach Gesellschaft bitte selbst prüfen).
Der Arbeitgeberanteil liegt bei ca. 14,6 % und fliest zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil ca. 15,5 %, direkt an die Krankenkasse. Diese führen dann die Beiträge in den Gesundheitsfonds ab. Zusätzlich zahlt der Bund zu Beginn, einen Zuschuss von 4 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds. Dieser steigt jährlich um 1,5 Milliarden Euro an, bis die Höchstgrenze von 14 Milliarden erreicht ist. Daraus erhalten die Krankenkassen nun ihre Pauschalen pro Kopf eines Versicherten. Die Pauschale wird jeweils nach dem Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiken angepasst. Sollte die Pauschale für die Krankenkassen nicht ausreichen, ist diese berechtigt einen Zusatzbeitrag (gilt nicht für Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger) der 1 % des Beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen darf, von den Versicherten zu verlangen. Nach einer Beitragserhöhung hat dann der Versicherte ein sofortiges Recht zur Kündigung, sowie die Kasse zu wechseln.
Der Gesundheitsfonds soll mit seinen Änderungen dafür sorgen, dass ungleich verteilte Krankheitsbelastungen zwischen den Kassen ausgeglichen werden. Beitragsänderungen werden künftig nicht mehr von den Krankenkassen, sondern vom Bund vorgegeben.

Vorteile der Gesundheitsreform:
• Wirtschaftet eine Kasse gut, so kann diese ihren Mitgliedern einen Bonus ausbezahlen
• Mehr Versicherungsleistung
• Jeder ist berechtigt in den Versicherungsschutz aufgenommen zu werden

Nachteile der Gesundheitsreform:
• Beitragskosten können steigen
• Zusatzbeiträge können steigen

Kassenpatienten die im Ausland berufstätig sind, erhalten gesetzlich weltweiten Versicherungsschutz. Privat Reisende können sich in der gesetzlichen Krankenkasse Zusatztarife einbauen lassen, oder eine zusätzliche Reise-Krankenversicherung abschließen (siehe „Auslandreise-Krankenversicherung“ →), um auch außerhalb der EU einen Versicherungsschutz genießen zu können.
Wer innerhalb der EU Reist, sollte sich vor Reiseantritt in seiner gesetzlichen Krankenkasse jeweils direkt informieren, wo überall Versicherungsschutz besteht und gegebenenfalls eine Europäische Krankenversicherungskarte anfordern, um im Krankheitsfall eine schnelle und unkomplizierte Kosten- und Krankenabwicklung zu erreichen.
Bei einem längeren privaten Auslandsaufenthalt empfiehlt sich für NICHT-Berufstätige auf jeden Fall die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse, um im Krankheitsfall und bei Rückkehr in die Heimat nicht Gefahr zu laufen, selbst für anfallende Behandlungs-Kosten etc. aufkommen zu müssen.

GKV-Spitzenverband (immer AKTUELL) >> www.gkv-spitzenverband.de

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