Finanzierungsschätze

Vermögen aufbauen - Geld vermehren

5. Finanzierungsschätze      

Die Zinszahlung von Finanzierungschätzen erfolgt im Voraus, indem vom Kaufpreis (Nennwert) die Zinsen, die der Anleger erhalten hätte, schon abgezogen wurden. Der Anleger zahlt dann also weniger als den Nennwert, was als „abgezinst“ bezeichnet wird. Neue Papiere werden ohne Unterbrechung angeboten (Daueremission) und sind somit jederzeit zu zeichnen.

Die aktuellen Zinserträge sind beim Vermittler der Wertpapiere zu erfragen. Der Erwerb erfolgt über die Bundeswertpapierverwaltung bzw. Finanzagentur GmbH oder die Kreditinstitute.

  • Mindestanlage: 500 €
  • Anlagehöchstbetrag: 250.000 € pro Person und Geschäftstag
  • Laufzeit: Neuemissionen 1 und 2 Jahre, vorzeitige Rückgabe nicht möglich
  • Zinszahlung: im Voraus (abgezinst: Nennwert – Zinsen = Kaufpreis)
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