Vermögenswirksame Leistungen (VL)

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Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Wissenswertes zum Produkt

Anspruchsberechtigte Personen:
• Arbeitnehmer
• Auszubildende
• Beamte
• Berufssoldaten
• Personen die Einkommenssteuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind

Geförderte Sparversionen:
Bausparvertrag (1)
Fonds bzw. eine Fondspolice (2)
Aktien (3)
Banksparpläne (4)
Kapitallebensversicherungen (5)
Genussscheine (6)
betriebliche Altersvorsorge (7)

Der Deutsche Staat fördert nach dem Vermögensbildungsgesetz den deutschen Bundesbürger im privaten Vermögensaufbau durch Zulagen. Zusätzlich kann auch der Arbeitgeber finanziell zur Förderung des Vermögensaufbaus von Angestellten beitragen. Aber auch der Arbeitnehmer selbst kann eigene Leistungen aus seinem Einkommen abführen, die dann in eine ausgewählte Sparform fließt.
Vermögenswirksame Leistungen vom Staat gibt es nicht für alle Sparversionen, auch werden diese unterschiedlich hoch gefördert. Zudem sind dem Sparer VL-Zulagen durch den Arbeitgeber keineswegs zugesichert, denn der Arbeitgeber ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, Leistungen zu bezahlen. Deshalb sollte vor Inanspruchnahme von VL-Leistungen immer genau geprüft werden, wofür das Geld verwendet werden soll, welche Sparversion die besten Ertragschancen bietet, wie sicher die Anlage sein soll und wie hoch dabei die Förderung durch den Arbeitgeber und den Staat ausfällt.

Genussscheine, Aktien- und Fondssparpläne können VL-Zulagen vom Arbeitgeber im Zusammenhang eines Sparvertrages erhalten. Sie haben gegenüber einem konventionellen Bausparvertrag den Vorteil, dass sie vom Staat wesentlich höher gefördert werden und im Vergleich zu anderen Sparformen mit VL- Förderung die größten Ertragschancen bieten.

Bausparverträge erhalten gleichfalls eine Staatliche Förderung, sowie Zulagen vom Chef und zusätzlich noch eine Wohnungsbauprämie. Mit der Neuregelung der Wohnungsbauprämie ist bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2008 die Prämienbegünstigung incl. dem Bausparguthaben dauerhaft an eine Wohnwirtschaftliche Verwendung, wie dem Bau, Kauf, Umbau oder Renovierung von Wohneigentum gebunden. Andernfalls ist die Wohnungsbauprämie zurück zu erstatten. Eine Ausnahmeregelung von einer dauerhaften Zweckbindung der Wohnungsbau- Prämie besteht für junge Menschen unter 25 Jahren. Sie können auch künftig nach einer 7- jährigen Sperrfrist frei über ihr Sparguthaben verfügen.
Wer sich für einen Bausparvertrag entscheidet, sollte sich die Renditezinsen, abzüglich aller Vertrags- und Abschlusskosten (Effektivzins) genau berechnen lassen und vergleichen, damit sich die Anlage auch dann rentiert, wenn nicht gebaut wird. Wer möchte, kann die Förderung nicht nur zum Erhalt eines zinsgünstiges Baudarlehens, Immobilienkauf oder für eine anstehende Renovierung, der Selbstgenutzten Wohnung nutzen, sondern kann diese auch zur Tilgung eines bestehenden Baukredits verwenden.

Banksparpläne, Kapitallebensversicherungen, sowie die betriebliche Altersvorsorgeverträge erhalten eventuell VL-Zulagen vom Arbeitgeber, sofern dieser zu einer Zuzahlung bereit ist. Aber eine Förderung vom Staat gibt es dafür nicht. Die betriebliche Altersvorsorge erhält zwar auch keine VL-Förderung vom Staat, kann aber ihre Nachteile wieder wettmachen, indem die Beiträge zur betriebliche Altersvorsorge aus dem Nettolohn überwiesen werden und so steuersparend mehr Geld in die private Zusatzrente fließen kann.

Sicherheit
Angesammeltes Vermögen, das mit vermögenswirksamen Leistungen erzielt wurde, ist nur teilweise insolvenzgeschützt, dann wenn beispielsweise eine Altersvorsorge bespart wird. Gelder die zum Vermögensaufbau genutzt werden, sind generell nicht vor einer Insolvenz, oder bei Bezug von Hartz IV. geschützt.

Erträge/Renditen
1. Zinserträge, die auf die eingezahlten Sparbeiträge für einen Bausparvertrag anfallen, liegen bei ca. 1 % – 2,5 %. Zusätzlich erhält der Sparer bei Fälligkeit ein zinsgünstiges Darlehen für eine Immobilie, falls dies benötigt wird.

2. Die Fonds-Rendite ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie der Fondsart, der Laufzeit und dem Ein- und Ausstiegskurs. Die Erträge schwanken und liegen bei langfristigen Anlagen +/- 10 jahre, im Schnitt zwischen +/-  2 % -10 % (abhängig vom Ausstiegskurs & der Wertentwicklung) (siehe „Fonds“ →).

3. Aktien (siehe „Aktien“ →)

4. Die Verzinsung von Banksparplänen fällt sehr unterschiedlich aus und kann variable sowie feste Zinssätze beinhalten. Teilweise wird auch ein Abschlussbonus von bis zu 12 % auf alle eingezahlten Beiträge geleistet. Anfallende Zinserträge liegen zwischen ca. 1 % und 2,5 %. Auch gestaffelte Zinserträge sind möglich (siehe „Sparbuch & Banksparpläne“ →).

5. Kapitallebensversicherungen sind mit festen Zinszahlungen ausgestattet. Diese betragen 0,9 %. Dazu erhält der Sparer die angefallenen Überschüsse, die allerdings nicht zugesichert werden (siehe „Kapitallebensversicherung“ →).

6. Der Gewinn von Genussscheinen ist von der Art und den vertraglichen Bedingungen des Papieres abhängig.

7. Wer eine betriebliche Altersvorsorge bespart, kann mit einer Verzinsung zwischen ca. 1 % und 5 % (abhänig von der gewählten Sparform) rechnen und erhält eine lebenslange Zusatzrente (siehe „betriebliche Altersvorsorge“ →).

Verfügbarkeit
Den Anspruch auf eine Bezuschussung vom Staat erhält der Sparer erst nach einer Mindestvertragslaufzeit von 7 Jahren, nach Vertragsabschluss. Der Sparer darf, wie im Vermögenswirksamen Sparvertrag festgehalten wird, frühestens dann über das Guthaben verfügen. Dies gilt für Punkt 1. / 2. / 3. / 6.
Werden die vermögenswirksamen Leistungen jedoch nicht vom Staat bezuschusst, wie es bei Punkt 4. / 5. / 7. der Fall ist, sondern nur vom Arbeitgeber, so kann der Sparer jederzeit auf sein Guthaben zugreifen, sofern in diesen Verträgen keine andere Regelung festgelegt wurde.

1. Der Bausparvertrag hat zusätzlich zur Mindestvertragslaufzeit von 7 Jahren eine Zuteilungszeit von bis zu einem Jahr. Erst dann besteht Anspruch auf ein Bauspardarlehen
bzw. das Bausparguthaben steht dann zur freien Verfügung. Wer allerdings zusätzlich eine Wohnungsbauprämie in Anspruch nimmt, ist dauerhaft incl. dem Bausparguthaben
an eine Wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Andernfalls ist die Wohnungsbauprämie zurückzuerstatten.

4. Banksparpläne sind nur teilweise mit einer Vertragslaufzeit versehen und entsprechend verfügbar (siehe „Sparbuch & Banksparpläne“ →).

5. Der Anspruch auf das Guthaben von Kapitallebensversicherungen ist Vertragsabhängig (siehe „Kapitallebensversicherung“ →).

6. Die Verfügbarkeit von Genussscheinen ist im jeweiligen Vertrag festgelegt.

7. Über eine betriebliche Altersvorsorge kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr verfügt werden (siehe „betriebliche Altersvorsorge“ →).

Leistungen
1. Bausparer erhalten nach Vertragsablauf die Sparbeiträge (Eigenbeiträge, Zu lagen vom Staat und Arbeitgeber) plus Zinsen. Danach hat der Sparer einen Anspruch auf ein Baudarlehen von ca. 40 % – 60 % der Bausparsumme. Der Darlehenszinssatz liegt dabei in der Regel unter dem aktuellen Marktzinsniveau und wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Zusätzlich zum Bausparvertrag kann auch noch eine Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen werden.

2. Fondssparpläne erhalten bei Auszahlung das Angesparte mit Rendite bzw. die Börsenkursanteile, plus Zulagen vom Staat und vom Arbeitgeber. Vorausgesetzt, die Mindestsparzeit von 7 Jahren wurde eingehalten (siehe „Fonds“ →).

3. Aktienrenditen sind abhängig von der Entwicklung des Börsenkurses (siehe „Aktien“ →)

4. Banksparpläne leisten die eingezahlten Beiträge mit Verzinsung und eventuell noch eine Bonus- bzw. eine Prämienauszahlung (siehe „Sparbuch & Banksparpläne“ →).

5. Sparer einer Kapitallebensversicherung bekommen nach Vertragsablauf ihre Beiträge mit einer festen Verzinsung und den anfallenden Überschüsse zurück (siehe „Kapitallebensversicherung“ →).

6. Genussscheine erhalten in der Regel einen Teil der Zugewinne bzw. Zinserträge aus dem Unternehmen, in das investiert wurde, was hauptsächlich von der Vertragsgestaltung abhängig ist.

7. Betriebliche Altersvorsorgen garantieren eine lebenslange Rente (siehe „betriebliche Altersvorsorge“ →).

Eigenbeitrag
Der monatliche Mindesteigenbeitrag, um eine staatliche Förderung zu erhalten, hängt von der Sparform ab und beträgt 34/40 oder 43 € (siehe Tabelle unten). Dieser kann sich beliebig aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammensetzen.

Förderung durch den Arbeitgeber
Die Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen, ausgenommen, es wurde in einem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung anderweitig festgelegt. Die Höhe der Zulagen kann monatlich zwischen 6,50 € und 40 € betragen.

Staatliche Förderung
1. Vermögenswirksame Leistungen für Bausparverträge:
Bausparverträge werden einmal jährlich mit bis zu 42 € für Ledige und mit bis zu 84 € für Ehepaare vom Staat gefördert. Wer die höchste Förderung von 42 € bzw. 84 € erhalten möchte, muss jährlich mindestens 470 € (Ledige) bzw. 940 € (Ehepaare) an Eigenbeitrag leisten, denn der Staat legt immer nur 9 % von dem dazu, was der Sparer bzw. zusammen mit der Arbeitgeberförderung jährlich in den Sparvertrag einzahlt.

Zusätzlich Wohnungsbauprämie:
Zahlt der Bausparer zusätzlich noch 512 € zu den 470 € als Sparbeitrag in einen Bausparvertrag ein, erhält er noch eine jährliche Wohnungsbauprämie von bis zu 45 € für Ledige bzw. 90 € für Ehepaare. Das sind 8,8 % aus dem Höchstförderbetrag von 512 €/1024 €. Die Wohnungsbauprämie vom Staat erhält nur derjenige, der die jährlichen Brutto-Einkommensgrenzen von 25.600 € (Ledige)/ 51.200 € (Ehepaare) nicht überschreitet.

2./3./6. Vermögenswirksame Leistungen für Wertpapiere:
Aktien- und Fondssparpläne, sowie Genussscheine werden einmal jährlich mit bis zu 72 € für Ledige und mit bis zu 144 € für Ehepaare vom Staat VL-gefördert. Wer die höchste Förderung von 72 € bzw. 144 € erhalten möchte, muss jährlich mindestens 400 € (Ledige), bzw. 800 € (Ehepaare) an Eigenbeitrag leisten, denn der Staat legt immer nur 18 % von dem dazu, was der Sparer selbst inkl. der Arbeitgeberbeiträge jährlich in den Sparvertrag einzahlt.

4./5./7. Vermögenswirksame Leistungen für Sparverträge/Altersvorsorge:
Banksparpläne, Kapitallebensversicherungen und die betriebliche Altersvorsorge erhalten keine staatliche VL-Förderung, sondern nur die freiwilligen Leistungen vom Arbeitgeber. Wer eine betriebliche Altersvorsorge beantragt, bekommt zwar auch VL-Förderung vom Arbeitgeber, allerdings findet dort eine andere Form der staatlichen Förderung statt (siehe „betriebliche Altersvorsorge“ →).

ACHTUNG: Staatliche VL-Zulagen erhält nur derjenige, der die jährliche Einkommensgrenze von 17.900 € für Ledige bzw. 35.800 € für Ehepaare nicht übersteigt.

 

VL- Zulagen vom Staat auf einen Blick:

                                        Jährlich geförderter         Arbeitnehmersparzu-      Staatliche Höchst-        Staatlich gefördert bis         Entspricht einer
                                        Höchstbetrag vom           lage vom Staat in %        prämie pro Jahr            zur Einkommensgrenze     monatlichen Eigen-
                                        Staat                                                                                                             (Jahresbrutto)                     leistung von**

Bausparen:                     Ledige 470 € davon          9 %                                  =    42,30 €                   17.900 €                             40 € (470:12Mon.)
                                       Ehepaare 940 € davon      9 %                                  =    84,60 €                   35.800 €                             80 € (940:12 Mon.)

Wertpapiere:                   Ledige 400 € davon         18 %                                 =    72 €                        17.900 €                             34 € (400:12 Mon.)
                                       Ehepaare 800 € davon     18 %                                 =    144 €                      35.800 €                             68 € (800:12 Mon.)

Sparverträge:                  Ledige               –                                                   –                                –                                               freiwillige Leis-
                                       Ehepaare           –                                                   –                                –                                               tungen vom Chef

**   Die monatlichen Eigenleistungen können sich beliebig aus Arbeitgeber- und Nehmeranteile zusammensetzen. Zahlen sind teilweise gerundet.

Zusätzliche Wohnungsbau-Prämie zum Bausparen:

Jährlich geförderter Höchst-      Arbeitnehmersparzulage       Staatliche Höchstprämie     Staatlich gefördert bis zur Ein-
betrag vom Staat                       vom Staat in %                      pro Jahr                               kommensgrenze (Jahresbrutto)

512 € Ledige davon                   8,8 %                                    = 45,06 €                              25.600 €

1024 € Ehepaare davon            8,8 %                                    =  90,11 €                              51.200 €

 

TIPP: Zahlt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder weniger als 18 % (Wertpapiere) bzw. 9 % (Bausparen) aus dem höchst geförderten Betrag von 400 € bzw. 470 €, dann sollten Arbeitnehmer einen Teil ihres Verdienstes durch den Arbeitgeber vermögenswirksam anlegen lassen, um die volle Förderung zu erhalten.

Steuern/Kosten

Beitragssteuer:

Die eingezahlten Sparbeiträge sind in allen Sparversionen steuerfrei.

Kosten und Gewinnsteuern:

1. Der Bausparvertrag enthält eine Abschlussgebühr, die über die Beiträge verrechnet wird. Aber auch laufende Kosten, wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren, sind möglich. Zinsgewinne aus Bausparverträgen sind nur dann zu versteuern, wenn diese den Sparerpauschbetrag von 801 € jährlich und pro Person (1602 € Ehepaare) über steigen. Was darüber liegt ist mit der Abgeltungssteuer von 25 % zu versteuern.

2. Fonds können entweder direkt bespart werden (siehe „Fonds-Steuern/Kosten“ →) oder unter dem Mantel einer Versicherungsgesellschaft als Fondspolice und sind dementsprechend verschieden zu versteuern (siehe „Fondspolice/Aktienfonds-Steuern/Kosten“ →).

3. Aktien (siehe „Aktien-Steuern/Kosten“ →).

4. Zinserträge aus Banksparplänen sind bis zum Sparerpauschbetrag von 801 € pro Person steuerfrei. Was darüber erwirtschaftet wird, ist mit der Abgeltungssteuer von 25 % zu versteuern (siehe „Sparbuch & Banksparpläne“ →).

5. Kapitallebensversicherung sind abhängig von der Vertragsgestaltung und Laufzeit individuell zu versteuern (siehe „Kapitallebensversicherung“ →)

6. Genussscheine sind mit der Abgeltungssteuer von 25 % zu versteuern.

7. betriebliche Altersvorsorge (siehe „betriebliche Altersvorsorge“ →)

Laufzeit/Kündigung
1. Bausparverträge haben eine feste Laufzeit, die Frist liegt bei 7 Jahren. Eine Vorzeitige Vertragsauflösung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dann wenn
Eine Arbeitslosigkeit eintritt, sowie bei Erwerbsunfähigkeit, bei Heirat oder einer angehender Selbständigkeit.

2./3. Aktien- und Fondssparpläne sollten eine Mindestvertragslaufzeit von 7 Jahren nicht unterschreiten, das sonst die staatlichen Zulagen entfallen.

4. Banksparpläne sind nicht prinzipiell mit festen Vertragslaufzeiten verbunden. Falls sie an eine feste Vertragsdauer gebunden sind, gestaltet sich eine vorzeitige Auflösung meist sehr schwierig (siehe „Sparbuch & Banksparpläne“ →).

5. Kapitallebensversicherungen sind mit festen Laufzeiten ausgestattet, weshalb eine vorzeitige Kündigung immer mit Verlusten verbunden ist (siehe „Kapitallebensversicherung“ →).

6. Die Kündigungs- bzw. Laufzeiten der Genussscheine sind vertragsbedingt. Wer die Staatlichen Zulagen erhalten möchte muss den Vertrag mindestens 7 Jahre durch
stehen.

7. Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind Laufzeiten bis Rentenbeginn die Regel (siehe „betriebliche Altersvorsorge“ →).

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