Kredite/Darlehen

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1. Kredite/Darlehen

Zwischen einem Kredit und einem Darlehen besteht der Unterschied eigentlich nur darin, dass das Darlehen in der Regel einen höheren Geldbetrag und längere Laufzeiten aufweist, sowie in der Namensgebung aus Lateinischer und Deutscher Wurzel. Kredite bzw. Darlehen werden von Banken und Kreditvermittlern an Privatpersonen oder Unternehmen vergeben, damit diese die Möglichkeit haben, bestimmte Vorhaben zu finanzieren. Ein Kredit ist somit eine Gebrauchsüberlassung von Geld oder Waren auf Zeit.

Auch sind weitere Formen von Krediten, wie die Hypothek- oder der Dispokredit, im Programm der Finanzierungsgeber. Hierbei wird unter der Verwendung von Sicherheiten und speziellen Kredit-Tilgungsformen unterschieden (siehe Punkt 1.– 4.).
Im Kredit- bzw. Darlehensvertrag wird vertraglich festgelegt, in welchem Zeitraum und mit welchem Tilgungssatz zuzüglich Zinsen, der Kredit zurückgezahlt wird. Die Höhe der Darlehenssumme, die bewilligt werden soll, hängt in der Regel vom Eigenkapital, dem Einkommen und den Sicherheiten ab, die der Kreditnehmer gewähren kann.
Einige Kreditvermittler bieten zinsgünstige Kredite für die Baufinanzierung auch über das Ausland an, wie z.B. Österreich oder die Schweiz. Allerdings sollte in Ländern, deren Währung nicht auf Euro lautet, immer der Währungskurs berücksichtigt werden.

Wer keinen zuteilungsreifen Bausparvertrag besitzt, der kann auch eine günstige Finanzierung über eine Tilgungsaussetzung erreichen. Dabei wird mit der Bank eine Vereinbarung getroffen, dass nur die Zinsen für das aufgenommene Darlehen an die Bank gezahlt werden und der eigentliche Tilgungsbeitrag in gut ausgewählte Fonds fließt. Dies funktioniert besonders gut, wenn der Darlehenszins niedrig ist und der Fonds für ordentlich Rendite sorgt. Mit dem erwirtschafteten Fondsguthaben, kann dann Jahre später das Darlehen getilgt werden. Somit ist eine Verkürzung der Finanzierungszeit um einige Jahre möglich. Vorausgesetzt der Darlehenszins ist niedriger als die Rendite, die vom Fonds erwirtschaftet wird, was auf lange Sicht und mit einem guten Investment kein Problem darstellen dürfte.
Diese Finanzierungsform wurde ehemals auch gerne mit Kapitallebensversicherungen umgesetzt. Davon ist aber eher abzuraten, denn viele der Kapitallebensversicherungen haben in der Vergangenheit weder für gute Überschüsse, noch für gute Verzinsungen gesorgt, weswegen der Darlehenszins letztendlich höher war, als die Rendite der Kapitallebensversicherung.

Wer kann alles einen Kredit/Darlehen erhalten:

Privatpersonen: In der Regel kann jede Privatperson die über ein geregeltes Einkommen verfügt, gleichgültig ob aus einer Arbeit, Miete oder sonstigen Finanziellen Quellen, die für
den Lebensunterhalt ausreichend sind, eine Finanzierung erhalten.

Selbständige: Selbständige können ebenfalls Darlehen/Kredite zur Firmengründung bekommen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit bei Neugründung einer Firma, einen Kredit über eine der vielen staatlichen Förderbanken, zu günstigen Konditionen zu erhalten. Kredite dieser Art werden über alle gängigen Banken abgewickelt und können dort auch erfragt werden. Weitere Informationen können auch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK), oder einer Bank eingeholt werden.

Studenten: Auch Studenten haben die Möglichkeit, einen Kredit von Banken oder über staatliche Förderprogramme, wie beispielsweise der KfW-Bank, zu erhalten. Dabei verzichten die Finanzierungsgeber in der Regel auf die üblichen Sicherheiten, wenn der Student einen Studienplan mit dem Ziel darlegt, diesen auch erfolgreich zu absolvieren. Zusätzliche Semester sowie die Studiengebühren sollten dabei mit eingeplant werden, damit keine Engpässe entstehen.

Wichtigste Vertragspunkte eines Kredites/Darlehens:
Bei der Finanzierung eines Vorhabens sind einige wichtige Punkte zu beachten, um nicht durch zusätzliche und nicht bedachte Kosten den Kredit unnötig zu verteuern. Vieles ist zwar nur Verhandlungssache mit dem Kreditgeber, aber auch die Vorbereitung um überhaupt einen Kredit zu bekommen, kann wichtig sein. So sollten alle notwendigen Unterlagen für die Kreditverhandlungen vorhanden sein.

1. Wichtig ist die Frage was überhaupt finanziert werden soll. Handelt es sich um die Finanzierung eines Autos, so sind im Normalfall, abgesehen vom Einkommensnachweis, keine besondere Sicherheiten für die Finanzierung erforderlich. Handelt es sich jedoch um eine größere Geldsumme, beispielsweise um ein Eigenheim zu finanzieren, so stellt sich die Frage, welche Sicherheiten kann der Kreditnehmer dem Kreditinstitut für die Kreditsicherung anbieten. Auch stellt sich die Frage, wie hoch das Eigenkapital ist, um nicht alles zu 100 % aus Fremdkapital finanzieren zu müssen. Das Eigenkapital sollte ca. 20 – 30 % der angestrebten Kredithöhe betragen.

2. Sind alle Kosten wie z.B. Maklerprovisionen, Notar, Grunderwerbsteuer, Erschließungskosten etc. des zu finanzierenden Vorhabens in der Darlehenshöhe mit einkalkuliert.

3. Die Zinsangabe für die Finanzierung in % bezieht sich in der Regel immer auf das ganze Jahr und wird bei einer monatlichen Tilgung anteilig zur Kredittilgung mit dazugerechnet. Das heißt, das bei einer Kreditsumme von beispielsweise 10.000 € und bei einem Schuldzins von 6 %, jährlich 600 € Zins anfallen, was monatlich 50 € (600 € : 12 Monate) Schuldzinsen entspricht. Klug ist es den „Effektiv-Zins“ zu erfragen. Das ist der Zinssatz, der letztendlich inklusiv aller Nebenkosten, wie die Kontoführungs- und Bearbeitungsgebühren, Vertragsabschlusskosten usw. beinhaltet. Nur so können die realen Kreditangebote genau verglichen werden.

4. Der Tilgungssatz, das ist die monatliche Schuldrate (ohne Zins) die für den aufgenommenen Kredit an den Kreditgeber zurückgezahlt wird. Dieser liegt in den meisten Fällen bei etwa 1 – 3 % der Kreditsumme, was natürlich hauptsächlich von der Bonität des Kreditnehmers abhängen dürfte, sowie davon, wieviel der Kreditnehmer monatlich abbezahlen kann.

5. Der Kreditnehmer hat die Wahl zwischen einer Zinsfestschreibung, das heißt, der Zinssatz wird über eine bestimmte Laufzeit festgelegt, oder es wird ein Variabler Zinssatz des Kredites vereinbart. Dieser Zinssatz orientiert sich dann am Leitzins, der von der Zentralbank vorgegeben wird und schwankt während der gesamten Laufzeit. Dafür bleibt der Kredit flexibel und kann jederzeit in voller Höhe getilgt, oder auch später, beispielsweise bei verbesserten Zinskonditionen, festgeschrieben werden. Wer eine günstige Zinsfestschreibung aushandeln kann, sollte sich möglichst lange binden und sich ein Sondertilgungsrecht einräumen lassen.

6. Ein jährliches Sondertilgungsrecht zur Tilgung des Kredites darf im Kreditvertrag nicht fehlen. Damit können zusätzliche Sonderzahlungen in den Kredit geleistet werden, beispielsweise wenn der Kreditnehmer zusätzlich erspartes, oder anderweitige finanzielle Mittel, als Tilgung in das Darlehen mit einfliesen lassen möchte. Um somit den Kredit schneller abbauen zu können. Dieser Sondertilgungsbetrag sollte im Idealfall in der Höhe unbegrenzt sein.

7. Vertragsabschlusskosten bzw. Bereitstellungsprovisionen und Bearbeitungsgebühren des Kredites sind Verhandlungssache und unter Umständen sogar kostenfrei.

8. Es sollten immer mehrere Angebote von Kreditinstituten verglichen werden, denn diese können sehr unterschiedlich ausfallen. Besonders wenn einige Anbieter den Effektivzins (inklusive aller Nebenkosten) angeben und andere wiederum einen Nominalzins (nur Schuldzins), der keine Nebenkosten wie Vertragsabschluss- und Bearbeitungsgebühren oder eventuelle Versicherungen beinhaltet (siehe „Risiko-Lebensversicherung und Restschuldversicherung“ →). Letzteres wird häufig zum Darlehen mit angeboten, oder ist sogar Bedingung für einen Kredit. Lebens- oder Restschuldversicherungen verteuern zwar den Kredit zusätzlich, können aber auch die Familie schützen, besonders dann wenn der Einkommensversorger verstirbt. Schlechte Vertragskonditionen müssen nicht immer gleich zum Wechsel der Hausbank führen. Es kann aber vorteilhaft sein die eigene Hausbank auf günstigere Konditionen anderer Kreditgeber hinzuweisen und zu verhandeln. Wird ein Kredit verweigert, so sollten weitere Kreditinstitute konsultiert werden, denn die Entscheidungsrichtlienen können für einen Kreditantrag von Kreditinstitut zu Kreditinstitut verschieden sein und können wo anders zum Erfolg führen. Nicht nur Banken bieten Kredite zu günstigen Konditionen an, auch freie und unabhängige Vermittler, wie Versicherungsvermittler- & Makler etc. können günstige Finanzierungen anbieten.

9. Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) prüft die Kreditwürdigkeit des Kreditantragstellers. Sie registriert in der Regel alle Finanzierungen, die der Verbraucher getätigt, oder noch aktuell am laufen hat. Ist der Verbraucher überschuldet, oder wurden in früheren Zeiten Schulden, beispielsweise aus Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Gründen nicht zurückgezahlt, gab es eventuell einen Zahlungsverzug, so kann dies der Kreditgeber dort erfragen, womit dann eine Finanzierungsanfrage abgewiesen werden kann. Andererseits kann die Schufa den Verbraucher auch so vor einer Überschuldung schützen. Wer nicht weiß welche Informationen in der Vergangenheit oder aktuell registriert wurden, kann auch selbst eine Schufaanfrage per Internet unter www.schufa.de starten. Aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes müssen gespeicherte Informationen nach einem bestimmten Zeitraum, spätestens aber nach 5 Jahren wieder gelöscht werden.

10. Wird der Kredit vorzeitig aufgelöst bzw. getilgt, so wird in der Regel vom Kreditgeber ein Vorfälligkeitszins berechnet, die der Kreditnehmer zu leisten hat, schließlich handelt es sich um eine vorzeitige Vertragsauflösung und Zinsen die ein Kreditgeber erhalten hätte, fallen aus. Die Berechnungsformeln für Vorfälligkeitszinsen variieren unter den vielen Kreditgebern und sind eventuell schon im Finanzierungsvertrag benannt.

11. Beantragen zwei Personen z.B. Lebenspartner oder Geschäftspartner einen Kredit und stehen für die Sicherheiten gemeinsam ein, so können alle nachfolgenden Dokumente und Unterlagen beiderseits zur Kreditbeantragung von Bedeutung sein:
– Für die Legimitationsprüfung (Personenidentifizierung) wird ein Personalausweis/Reisepass benötigt
– Papiere für das zu finanzierende Vorhaben wie z.B. das Bauvorhaben, den Immobilienkauf, sowie Baupläne, ein Exposee, oder Notarielle Unterlagen des bestehenden Gebäudes/Grundstücks
– Einkommensnachweis/Ausgabennachweis der Lebensunterhaltskosten, sonstige Finanzierungen (Einnahmen – Ausgaben – Überschuss)
– Beginn des Arbeitsverhältnisses im letzten Betrieb (Arbeitsvertrag),
– Selbständige benötigen eine Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
– Sicherheiten: falls vorhanden, werden Notarielle Unterlagen von bereits vorhandenen Immobilien, Nachweis von Geldanlagen, Bürgschaften, Schmuck, Kunstgegenstände oder anderweitigen Sicherheiten benötigt.

 

Tilgungsarten von Krediten bzw. Darlehen:

Annuitätendarlehen-Kredit:
Annuitätendarlehen werden durch einen konstanten Ratenbetrag getilgt. Mit der Länge der Laufzeit verkleinert sich die Darlehenssumme. Somit verringert sich auch die Zinsbelastung und da der monatliche Ratenbetrag konstant bleibt, erhöht sich somit automatisch der Tilgungsbetrag, womit die Rückzahlung des Darlehens zum Ende der Laufzeit immer weiter beschleunigt wird.

Tilgungsdarlehen-Kredit:
Während der gesamten Laufzeit bleibt die Tilgung konstant. Die Raten sinken aber während dieser Zeit, da durch den kleiner werdenden Darlehensbetrag immer weniger Zinsen anfallen.

Raten-/Laufzeitdarlehen- Kredit:
Der komplette Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit wird zum Darlehensbetrag zugerechnet. Somit ist während der Vertragslaufzeit immer derselbe Ratenbetrag fällig.

Endfälliges Darlehen-Kredit:
Am Ende der Laufzeit wird das Darlehen mit einem einmaligen Betrag komplet zurückgezahlt.

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