Gesetzliche Rentenversicherung

Deine Rente schon gesichert ?

Gesetzliche Rentenversicherung (Schicht 1)

Die Gesetzliche Rentenversicherung ist im Aufbau bzw. in der Leistungsfase sehr komplex aufgebaut und im stetigem Wandel. Da fast jeder Rentenanstragssteller und Rentenbezieher individuelle und nach gestaffelten Vorgaben Rente beziehen kann, ist immer eine individuelle Rentenberatung empfehlenswert. Unter dem nachfolgendem Link können Rentenauskünfte eingeholt bzw. Renten-Beratungsgespräche angefordert werden.

Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (immer AKTUELL) >> www.deutsche-rentenversicherung.de

 

Wer nicht selbst privat vorsorgt, dem reicht künftig die gesetzliche Rente bei weitem nicht mehr aus und sollte unbedingt privat vorsorgen, wenn dieser nicht auf Harz IV.- niveau leben möchte.

Mögliche Altersvorsorgen währen:

Private Rürup-/Basis-/Leibrentenversicherung (Schicht 1)

Private Riester-Rentenversicherung/kapitalgedeckte Altersvorsorge (Schicht 2)

Betriebliche Altersvorsorge (Schicht 2)

Private Kapitalanlage-VERTRÄGE mit Wertzuwachs, zum besparen, Geld anlegen und für die Altersvorsorge

Fonds (für diejenigen die die Altersvorsorge nicht aus der Hand geben möchten und sich selbst darum kümmern)

Die Gesetzliche Rentenversicherung ist im Aufbau bzw. in der Leistungsfase sehr komplex aufgebaut, da fast jeder Rentenanstragssteller und Rentenbezieher individuelle und nach gestaffelten Vorgaben Rente beziehen kann, ist immer eine individuelle Rentenberatung empfehlenswert. Unter dem nachfolgendem Link können Rentenauskünfte eingeholt bzw. Renten-Beratungsgespräche angefordert werden.

Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (immer AKTUELL) >> www.deutsche-rentenversicherung.de

 

Gesetzliche Rentenversicherung (Schicht 1)

Anspruchsberechtigte:
• Arbeitnehmer (auch Auszubildende/Weiterbildung)
• Pflichtversicherte Selbständige wie Landwirte, Künstler, Publizisten usw.
• Freiwillig versicherte Selbständige
• Wehr- und Zivildienstleistende
• Arbeiter in einem Minijob auf 450 €- Basis
• Kinderziehende und erwerbstätige Pflegepersonen (Pflege von Angehörigen)
• Empfänger von Arbeitslosen bzw. Schlechtwetter- und Krankengeld, sowie weitere Entgeltersatzleistungsempfänger

Sie alle bezahlen bzw. bezahlten während der Versicherungszeit Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Pflichtbeiträge zählen zu den rentenrechtlichen Zeiten und sind wiederum ausschlaggebend für den Rentenanspruch und die Rentenhöhe.

Nicht versicherungspflichtige Selbständige sind gut bedient, wenn sie Pflichtversicherungsbeiträge in die gesetzliche Rente einbezahlen, denn andernfalls verzichten sie teilweise, oder sogar ganz, soweit nicht aus früheren Versicherungszeiten Anspruch besteht, nicht nur auf die gesetzliche Altersrente, sondern auch auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Einen Rentenanspruch haben dabei nur diejenigen, die die Mindestbeitragszeiten (Wartezeit bzw. Rentenrechtliche Zeiten) von mindestens 5 Kalenderjahren bzw. 60 Monatsbeiträgen erfüllt haben. Teilweise können aus Vertrauensschutzgründen, Übergangs- bzw. Sonderregelungen für Bürger mit besonderen Umständen vereinbart werden, beispielsweise wegen bereits verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit (individuelle und personenbezogene Infos erhalten Sie von ihrem Rentenberater).

Rentenbezugsalter:
Ab 2012 wird die Regelaltersgrenze für die Jahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr ansteigen:

Geburtsjahrgang  /  Rentenbeginnalter ohne Abschlag
1947  /  65 Jahre und 1 Monat
1948  /  65 Jahre und 2 Monate
1949  /  65 Jahre und 3 Monate
1950  /  65 Jahre und 4 Monate
1951  /  65 Jahre und 5 Monate
1952  /  65 Jahre und 6 Monate
1953  /  65 Jahre und 7 Monate
1954  /  65 Jahre und 8 Monate
1955  /  65 Jahre und 9 Monate
1956  /  65 Jahre und 10 Monate
1957  /  65 Jahre und 11 Monate
1958  /  65 Jahre und 12 Monate
1959  /  66 Jahre und 2 Monate
1960  /  66 Jahre und 4 Monate
1961  /  66 Jahre und 6 Monate
1962  /  66 Jahre und 8 Monate
1963  /  66 Jahre und 10 Monate
1964  /  67 Jahre fortlaufend…

Die Regelaltersrente beginnt mit 65 Jahren, ab 2012 wird sich dann die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr erhöhen. Wer vor dem 65. Lebensjahr in Rente geht, hat mit einem Rentenabschlag von 0,3 % für jeden vorgezogenen Monat, jedoch höchstens mit 14,4 % (mit Ausnahmen) zu rechnen und das während der gesamten Rentenbezugszeit (Abschläge können aber durch zusätzliche Ausgleichszahlungen in die Rentenkasse ausgeglichen werden). Wer also früher in Rente geht dem fehlen zur Abschlagshöhe (%) zusätzlich noch die nicht eingezahlten Rentenbeiträge, welche die Rente zusätzlich senken.

Wer nicht selbst privat vorsorgt, dem reicht künftig die gesetzliche Rente bei weitem nicht mehr aus und sollte unbedingt privat vorsorgen, wenn dieser nicht auf Harz IV.- niveau leben möchte. Mögliche Altersvorsorgen währen:

Private Rürup-/Basis-/Leibrentenversicherung (Schicht 1)

Private Riester-Rentenversicherung/kapitalgedeckte Altersvorsorge (Schicht 2)

Betriebliche Altersvorsorge (Schicht 2)

Private Kapitalanlage-VERTRÄGE mit Wertzuwachs, zum besparen, Geld anlegen und für die Altersvorsorge

Fonds (für diejenigen die die Altersvorsorge nicht aus der Hand geben möchten und sich selbst darum kümmern)

5/5
Werbe-Partner
Werbe-Partner: