2. Pensionskasse (PK)
Die Pensionskasse kann mit der Direktversicherung verglichen werden, auch sie unterliegen der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Absicherung auf Rentenleistung, Invalidität und Tod sind auch hier die Norm.
Die Pensionskassen sind als eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen tätig, meist Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Auch Arbeitgeber haben die Wahl selbst eine Pensionskasse zu gründen, was häufig nur auf Großunternehmen zutrifft.
Pensionskassen dürfen bis zu 35 % der Gelder in Fonds anlegen, wobei der Rest der Beiträge in konventionelle, festverzinsliche Anlagen fließt. Auch bei dieser Anlagestrategie wird eine garantierte Mindestverzinsung von 0,9 % geleistet.
Bei der Pensionskasse liegt teilweise eine eingeschränkte Mitnahmemöglichkeit vor, dann wenn beispielsweise der neue Betrieb schon eine Pensionskasse installiert hat und es somit eventuell zur Auszahlung der eingezahlten Beiträge kommt. Ist dies der Fall, sind die Kapitalauszahlungen voll steuerpflichtig, womit bei häufigem Arbeitgeberwechsel Kapitalverlust entsteht. Ein weiterer Nachteil ist, das dadurch kein privater Insolvenzschutz oder Harz IV.- Schutz mehr möglich ist.
Förderung: wahlweise durch Riester-Zulagen oder Entgeltumwandlung
Werbe-Partner
<< zurück