Direktzusage/Pensionszusage

Deine Rente schon gesichert ?

4. Direktzusage/Pensionszusage (DZ/PZ)

Die Direktzusage bzw. Pensionszusage bestätigt den Arbeitnehmern eine Leistungsverpflichtung im Fall von Rente und teilweise sogar auch bei Invalidität oder Tod, entweder durch eine Kapital- oder Rentenleistung. Diese Form der Absicherung unterliegt weder einer Staatlichen Aufsicht, noch einer Anlageregulierung. Sie wird hauptsächlich in Großbetrieben umgesetzt. Dabei können die Anlagen entweder direkt im Betrieb oder extern am Kapitalmarkt liegen.
Bei Ausscheiden aus dem Betrieb gehen die erworbenen Anwartschaften nicht verloren, allerdings ist eine Weiterführung der Versorgungseinrichtung durch eigens eingebrachte Zahlungen ausgeschlossen.
Bei Insolvenz des Unternehmens ist nur noch die fest zugesagte Betriebsrente durch den Pensionssicherungsverein (PSV) zugesichert.

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