Grundfähigkeitsversicherung

Schon abgesichert ?

5. Grundfähigkeitsversicherung

Eine Alternative zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Grundfähigkeitsversicherung, um günstig in den Versicherungsschutz zu gelangen. Hier werden verloren gegangene Grundbedürfnisse wie: sehen, hören, sprechen, laufen, das Gebrauchen der Hände, Auto fahren oder Treppen steigen, abgesichert. Geht beispielsweise das Augenlicht verloren, so leistet die Versicherung, abhängig von den vertraglichen Abmachungen, dafür eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Teilnahme am Arbeitsleben noch möglich ist oder nicht, und ob die körperliche Einschränkung durch Krankheit oder Unfall eintrat.
Die Zahlung erfolgt solange die Schädigung anhält bzw. bis zum selbst gewählten Vertragsende. Wer eine einmalige Abfindung erhält, muss im weiteren Verlauf des Lebens trotz einer Berufsausübung nicht auf weiteren Versicherungsschutz verzichten.
Die private Grundfähigkeitsversicherung ist eine ideale Lösung, um auch den Schutz von Kindern abzudecken.

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