6. Schwere-Krankheiten-Berufsunfähigkeitsversicherung (Dread Disease)
Durch die Dread Disease-Police, auch die Selbständigen-BU genannt, sind nur schwere Krankheiten günstig abgesichert. Unfälle und Verschleißerkrankungen (Knochen, Nerven) sind vom Versicherungsschutz meist ausgeschlossen. Daher ist dieser Schutz nur für Selbständige und Büroangestellte geeignet bzw. Menschen deren Risiko gering ist, am Arbeitsplatz einen Unfall zu erleiden. Wer im Handwerk arbeitet, ist natürlich wesentlich höher der Gefahr ausgesetzt, durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt zu werden und sollte eine private Brufsunfähigkeitsversicherung wählen, die auch bei Unfall zahlt.
Eine Versicherungsleistung erfolgt bei Erkrankung, sowie bei Tod durch eine der rund 36 Krankheiten (wie beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs), die in der Police festgelegt werden. Im Leistungsfall kommt es zur Auszahlung eines Einmalbetrages. Mit dieser Police können Versorgungslücken bei langwierigen Krankheiten oder auch konkret gefährdeten Personen zumindest teilweise geschlossen werden.
Personen, die auf eine lebenslange Rentenleistung nicht verzichten möchten, oder bei denen Veränderungen wie Kündigung oder Berufswechsel (z.B. vom Büro ins Handwerk) stattfinden, sollten sich nach einem geeigneteren Versicherungsschutz umsehen.
Um auch Freizeitunfälle abzusichern, ist es durchaus sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer zusätzlich eine private Unfallversicherung abschließt. Auch wenn statistisch gesehen das Risiko durch eine Krankheit anstatt durch Unfall berufsunfähig zu werden, bei 3:1 liegt.
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