1. Private Krankenversicherung (PKV)
Während die Beitragszahlung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) solidarisch abläuft und jedes Mitglied nur einen prozentualen Anteil seines Verdienstes abführt und das Alter, sowie der Gesundheitszustand keine Rolle spielt, funktioniert die Beitragsgestaltung der privaten Krankenversicherungen nach einem pauschalen System, wonach die Beiträge so festgelegt werden, das auch Reserven vorhanden sind. Die Beitragskosten richten sich dabei auch nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem Geschlecht, was vor allem Rentnern erhebliche Versicherungskosten bescheren kann, wenn diese nicht in einen Basistarif einer Privaten Krankenversicherung wechseln.
Die etwa 40 privaten Krankenkassen, die bundesweit angeboten werden, sind nicht verpflichtet jede beliebige Person aufzunehmen. Sie können frei wählen, wen diese aufnehmen oder nicht. Menschen älteren Jahrgangs, sowie solche die in einem schlechten Gesundheitszustand sind, oder in ihrer Vergangenheit schwerwiegende Vorerkrankungen erlitten, bezahlen Risikozuschläge, oder werden unter Umständen von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt.
Selbständige, Beamte und besserverdienende Arbeitnehmer können durch einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung finanziell profitieren. Allerdings muss der Arbeitnehmer derzeit jährlich mindestens 48.150 € Brutto, was monatlich 4.012,50 € entspricht, an Einkommen nachweisen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Hinzu kommt das die privaten Krankenversicherungen nur noch Kunden aufnehmen dürfen, die in den letzten vergangenen 3 Jahren über der jährlichen Mindesteinkommensgrenze lagen. Hingegen können sich Selbständige und Beamte unabhängig ihres Einkommens privat versichern lassen.
Familienmitglieder sind nicht wie in der gesetzlichen Krankenkasse automatisch mitversichert, sie bezahlen in der privaten Kasse für jedes einzelne Familienmitglied gesondert Beiträge. Deshalb dürften sie wohl am besten in einer gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben sein, um einen günstigen Versicherungsschutz zu erhalten.
Da eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, um in den Genuss einer privaten Absicherung zu gelangen, sind entsprechende Gesundheitsfragen zu beantworten. Wer im Fragenkatalog Fehler macht, oder vorsätzlich täuscht, muss unter Umständen rückwirkend Risikobeiträge nachzahlen, oder kann sogar seinen Versicherungsschutz verlieren. Im Schlimmsten Fall muss der Versicherte rückwirkend alle Versicherungsleistungen zurückbezahlen und hat keinen Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Versicherungsbeiträge. So gesehen ist es durchaus vorteilhaft sich mit seinem behandelnden Arzt zu besprechen, um alle Gesundheitsfragen richtig und vollständig zu beantworten. Mit der Reform in der PKV wurde zwar ein wenig nachgebessert und ein privat Versicherter kann bei schuldloser Pflichtverletzung nicht mehr so einfach aus seinem Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, zumindest kann sich dieser dann in einer anderen privaten Krankenversicherung zum Basistarif versichern lassen und das ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge. Das gleiche gilt auch für gesetzlich freiwillig Versicherte, die in die private wechseln wollen, und sind laut Gesetz auch als neulinge in den Basis- Versicherungsschutz aufzunehmen, ohne Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge.
Auch muss die private Krankenversicherung einen Basistarif anbieten, wodurch nicht nur Neukunden, sondern auch bereits Versicherte, weil beispielsweise deren Beiträge zu hoch gestiegen sind, die Möglichkeit haben, jederzeit in einen Tarif zu wechseln, der auf dem gleichen Kosten- und Leistungsniveau einer gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Wem beim Anbieterwechsel der Basistarif nicht ausreicht, muss sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen und erhält in der Regel dafür mehr Leistung als in einem Basistarif einer privaten PKV, bzw. ein Kassenpatient. Die Gesundheitsprüfung ist auch dann erforderlich, wenn der Wechsel innerhalb einer Gesellschaft vom Basis- in einen Komforttarif stattfindet.
Wichtig:
Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen richtig und vollständig. Falschangaben können zur Folge haben, das der Versicherungsschutz rückwirkend aufgelöst wird, denn die privaten Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet alle Angaben zu den Gesundheitsfragen schon bei Antragstellung zu prüfen. Häufig geschieht dies erst nach dem eintreten eines Versicherungsfalls.
Sollte einmal der Fall eintreten, dass ein Arzt zu viel abrechnet, so ist es durchaus möglich, dass der Patient für diese Kosten selbst aufkommen muss. Dagegen zu klagen wäre mit hohen Kosten verbunden, da ein Zivilprozess (siehe „Rechtsschutzversicherung“ →) geführt werden müsste. Hier ist der gesetzlich Versicherte im Vorteil, denn Klagen kostet in der GKV nichts.
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