2. Krankenzusatz-/Ergänzungsversicherung
Krankenzusatzversicherungen können eine gesetzliche Krankenversicherung/private Krankenversicherung in Sachen Leistungsübernahme ergänzen, da die gesetzliche Krankenkasse nicht für alle Kosten aufkommt und bei einer privaten Krankenkasse nicht alle Leistungen automatisch eingeschlossen sind. Aber auch in einer Zusatzversicherung unterscheiden sich die Leistungen. Auch finden die Zuzahlungen nicht immer zu 100 % statt, meist werden nur anteilig Kosten übernommen.
Wählbare Zusatzversicherungen können unter anderem sein:
• Sehhilfen
• Hörgeräte
• Krankenhaustagegeld (siehe „Krankenhaustagegeldversicherung„→)
• Heilpraktikerbehandlung
• Zahnersatz (siehe „Zahnzusatzversicherung„→)
• Massagen
• ambulante Behandlung (zu Hause )
• als Privatpatient ins Krankenhaus (stationär) mit Chefarztbehandlung und/oder Einzel- bzw. 2- Bettzimmer
• Vorsorgeuntersuchungen z.B. zur Früherkennung von Krankheiten
• Naturheilverfahren usw.
Ein Vergleich zwischen den Anbietern, sowie von Kosten- und Leistungsangebot ist unumgänglich, da diese meist sehr unterschiedlich ausfallen. Die Kosten- und Leistungsangebote für private Zusatzversicherungen gelten pro Kopf, womit für jedes weitere Familienmitglied gesondert ein Schutz abgeschlossen werden muss.
Wer einen unabhängigen Versicherer wählt und sich nicht bei seiner GKV oder PKV Zusatzversichert, kann sich sicher sein, dass bei einem Krankenkassenwechsel der Versicherungsschutz nicht verloren geht.
Nachteil: damit kann aber auch ein eventueller Kombirabatt, der durch das kombinieren mehrerer Versicherungen bei derselben Gesellschaft entsteht, nicht in Anspruch genommen werden. Auch kann bei einer unabhängigen Zusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung vorausgesetzt werden.
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