Pflegekostenversicherung

Schon abgesichert ?

Gesetzliche Pflegeversicherung (immer AKTUELL) >> www.bundesgesundheitsministerium.de

 

3. Pflegekostenversicherung

Wer nicht riskieren möchte, im Pflegefall ein Sozialfall zu werden, weil er die Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, oder wer verhindern will, dass die eigenen Kinder und Enkel für die Pflegekosten aufkommen müssen, der kann sich mit einer privaten Pflegekostenversicherung schützen. Die Pflegekostenversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten und entlastet somit den Patienten. Schließlich wird durchschnittlich jeder dritte im Alter zum Pflegefall.
Jedes gesetzliche Krankenkassen-Mitglied, ob Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger und dessen Familienangehörige, sowie alle freiwillig versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse/-Versicherung sind vom Gesetzgeber her Pflegeversichert. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt aber nur einen Teil der Kosten ab, weshalb eine zusätzliche Vorsorge existenzrettend sein kann.
Besonders gefährdet sind Privatversicherte Personen, sie erhalten keinen gesetzlichen Schutz und müssen sich privat absichern. Laut Gesetz ist derjenige Pflegebedürftig, der aufgrund von Krankheit und/oder Behinderung für Verrichtungen des täglichen Lebens Unterstützung benötigt. Das sind Hilfen in bestimmten Bereichen der Grundpflege, z.B. bei der Körperhygiene, der Nahrungsaufnahme, bei Toilettengängen, und Unterstützung im Haushalt.
Der Abschluss im Alter hat zur Folge, dass die Beiträge höher ausfallen. Zudem bezahlen Frauen deutlich mehr als Männer und Neukunden werden meistens nur bis zum 55. Lebens-jahr aufgenommen. Bevor der Vertrag zustande kommt, wird zudem eine Gesundheitsprüfung von der Gesellschaft angeordnet. Wer gewisse Vorerkrankungen hatte, kann unter Umständen abgelehnt werden oder er hat erhöhte Risikobeiträge zu leisten. Die Entscheidung für eine Absicherung sollte also früh genug getroffen werden.

Im Versicherungsfall richten sich die privaten Pflegeversicherungseinstufungen in der Regel nach dem gesetzlichen Vorbild. Die Versicherungsleistungen sollten dabei in allen 3 Pflegestufen enthalten sein:

erheblich pflegebedürftig ist: wer mindestens 90 Minuten täglich Hilfe benötigt
schwer pflegebedürftig ist: wer mindestens 3 Stunden täglich Hilfe benötigt
schwerst pflegebedürftig ist: wer mindestens 5 Stunden täglich Hilfe benötigt

Vom Versicherungsanbieter werden nur anteilig die Pflegekosten übernommen, wofür Zahlungsbelege vorhanden sind. Auch sollte darauf geachtet werden, dass häusliche und stationäre Pflege in der Versicherung enthalten sind und die Leistungshöhe jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung hochgestuft werden kann, denn wie viel in Zukunft der Staat zuzahlt, ist nicht vorhersehbar.

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