4. Pflegetagegeldversicherung
Im Unterschied zu einer Pflegekostenversicherung, kann bei der häufiger gewählten Variante, der „Pflegetagegeldversicherung“, der Patient selbst entscheiden, wofür dieser das Pflegegeld ausgegeben möchte, ohne dabei Rechnungen vorlegen zu müssen. Die Pflegetagegeldversicherung erstattet nur feste Pauschalen pro Tag, was darüber liegt, muss der Patient selbst übernehmen.
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