1. Auslandreise-Krankenversicherung
Die Auslandreise-Krankenversicherung kommt für die Behandlungskosten auf, wenn durch Krankheit oder Unfall ein Arztbesuch bzw. Krankenhausaufenthalt im Ausland nötig wird. Die Wichtigkeit einer solchen Absicherung wird von den Urlaubern oftmals unterschätzt. Die gesetzliche Krankenversicherung ersetzt nicht alle Kosten und erst recht nicht, wenn die Reise außerhalb der EU stattfindet, da in den besagten Ländern mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, weshalb der Patient unter Umständen die vielleicht existenzbedrohenden Kosten selber tragen muss.
Gesetzlich krankenversicherte Personen können zwar einen EU-Auslandskrankenschein (EHIC) beantragen, doch dieser wird nur selten von ausländischen Ärzten angenommen und die Kosten sind meist erst einmal aus eigener Tasche zu bezahlen.
Zu empfehlende Zusatzleistungen, wie beispielsweise ein medizinischer Krankenrücktransport, aber auch zusätzliche privatärztliche Honorare und die Behandlung als Privatpatient, können als Zusatztarife in den Vertrag mit eingebunden werden.
Wichtig ist darauf zu achten, dass alle Leistungen weltweit gelten, damit auch Zwischenstopps in anderen Ländern, beispielsweise mit dem Flugzeug, abgesichert sind. Zudem sollten auch alle anderen mitreisenden Personen versichert sein.
Achtung:
Einige Versicherer leisten nur dann Schutz, wenn die Krankheit im Urlaub unvorgesehen und unerwartet bzw. akut auftritt, was bedeutet, das Vorerkrankungen vor Urlaubsantritt, die im Urlaub einen Arztbesuch notwendig werden lassen, im Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Hier müssen auch speziell chronisch Kranke eventuell Nachteile in Kauf nehmen, denn die gesetzliche Krankenkasse/-Versicherung kommt nur teilweise und nur in bestimmten Ländern für die Behandlungskosten auf.
Der Preis einer Police ist nicht entscheidend, es zählt nur der Schutz. Reiseversicherungen sind schon für wenige Euro zu haben, trotzdem kann der Beitrag zusätzlich mit einem Selbstbehalt gesenkt werden. Jüngere Menschen bezahlen in der Regel weniger als ältere. Sie können sogar in einigen Gesellschaften ab einem bestimmten Alter vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Aber auch die Reisedauer oder das Reiseziel kann über die Beitragskosten entscheiden.
Familien können sich teilweise auch über einen Familientarif absichern lassen und müssen nicht jede Person einzeln versichern.
Die Vertragslaufzeit kann auf ein Jahr begrenzt werden, wenn innerhalb 3 Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Zu beachten ist das während dieses Jahres der Schutz meist nur für eine begrenzte Zeit besteht, vielmals ist der Versicherungsschutz nur auf 42 Urlaubstage beschränkt. Auch kann die Anzahl der Reisen eingeschränkt sein. Wer länger und öfters im Jahr verreisen möchte, sollte unbedingt die Anzahl der Versicherten Urlaubstage erhöhen und sich genau darüber informieren wie oft Reisen pro Jahr, in welche Länder möglich sind.
Im Versicherungsfall sollte immer die Notrufnummer parat sein, um nötiges klären zu können, wie beispielsweise die Abrechnung der Behandlungskosten. Diese kann der Behandelnde Arzt dann im Idealfall mit der Versicherungsgesellschaft direkt abrechnen.
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