Private Haftpflichtversicherung
Wissenswertes zum Produkt
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten privaten Absicherungen, die jeder haben sollte, damit im Schadensfall nicht gleich die Privatinsolvenz droht, denn wer anderen einen unbeabsichtigten Schaden zufügt, muss dafür haften und zwar sein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe.
Die Haftpflichtversicherung kommt für die Schadenersatzansprüche geschädigter Personen auf, gleichgültig ob es sich dabei um Personen-/Sach- oder Vermögensschäden handelt, wann oder wo sich das Missgeschick des Haftpflichtversicherten ereignete. Mitversichert sind in der Regel alle im Haushalt lebende und arbeitende Mitglieder, wie Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, sowie das Hauspersonal.
Gerade für Familien mit Kindern, die durch Unachtsamkeit fremdes Eigentum beschädigen, in Brand setzen, oder einen Unfall beim Spielen auf der Straße verursachen, ist die private Haftpflichtversicherung unverzichtbar (Kinder sind bei den Eltern bis zu ihrem 18. Lebensjahr bzw. darüber hinaus bis zum Ende einer Schul- oder Berufsausbildung mitversichert).
Auch Besucher, die auf dem versicherten Grundstück zu Schaden kommen, sind über die Haftpflichtpolice meist abgedeckt. Beispielsweise wenn der Schneeräumungspflicht nicht nachgekommen wurde, ein herabfallender Dachziegel jemanden verletzt oder einen Gegenstand, wie beispielsweise ein parkendes Fahrzeug, beschädigt wird.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
• Wer grob fahrlässige oder gar Vorsätzlich handelt, kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
• Auch geliehene, gemietete oder gepachtete Dinge sind nicht generell mitversichert, können aber meist über eine erweiterte Deckung mitversichert werden.
• Schadensersatzansprüche innerhalb einer Familie, untereinander sind vom Versicherungsschutz ebenfalls ausgeschlossen
• Für Glasschäden kommt die Versicherung nicht auf. Diese können aber über eine Glasversicherung gesondert abgedeckt, oder mit der privaten Haftpflicht kombiniert werden (siehe „Glasversicherung“ →).
• Abgesichert ist nur der Erstwohnsitz, weshalb unbebaute und bebaute Zweitgrundstücke, besonders Vermietete Objekte, immer gesondert über eine weitere Police abzusichern sind (siehe „Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung“ →).
• Auch für das Gewerbe/Industrie ist eine gesonderte bzw. eine eigenständig dafür vorgesehene Gewerbehaftpflichtversicherung einzusetzen.
• Ist ein Bauvorhaben auf dem Grundstück geplant, so sollten sich Bauherren separat absichern (siehe „Bauherren-Haftpflichtversicherung“ und „Bauzeit-/Bauleistungsversicherung“ →)
• Wer große Haustiere hält wie Hunde oder Pferde muss auch für sie eine separate Versicherung abschließen (siehe „Tierhalterhaftpflicht“ →). Die Privathaftpflicht haftet nur für zahme Kleintiere wie Katzen, Hamster oder Hausvögel.
Die Versicherungsbeiträge können bis zu 40 % gesenkt werden, wenn eine Selbstbeteiligung an den Schadenskosten in die Police mit eingebaut wird. Auch eine mehrjährige Vertragsbinddung kann für Rabatte sorgen.
Die Versicherungsleistungen variieren unter den Anbietern teilweise sehr unterschiedlich, aus diesem Grund sind die Preise und Leistungen genau zu prüfen. Überwiegend bieten die Versicherungsgesellschaften Zusatztarife mit an, um individuell auf die Bedürfnisse der Versicherungsnehmer eingehen zu können. Am besten abgesichert ist der Versicherungsnehmer in der Regel immer mit der XXL-Version, also inklusive sämtlicher Zusatztarife. Dies „Vollabsicherung“ kostet in der Regel nur unwesentlich mehr.
Wichtige Vertragspunkte und Deckungserweiterungen können sein:
• Deckungssumme mindestens 5 Mio. Euro
• Mitversicherung von Vermögensschäden und Vorsorgeversicherungen
• Mitversicherung des Lebenspartners und dessen Kinder, Mitbewohner und Verwandte
• Mitversicherung der Kinder, solange sie im Haushalt des Versicherungsnehmers/Ehe-gatten leben
• Mitversicherung der Kinder, während dem freiwilligen und zusätzlichen Wehrdienst sowie während deren Wartezeiten auf Ausbildung, Lehre oder Studium
• Mitversicherung von vorübergehend im Haushalt eingegliederte Personen
• Vorsorgeversicherung für ausscheidende Kinder
• Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung, im Schadensfall von Kindern
• Mitversicherung der Tätigkeit als Tagesmutter
• Einschluss von Regressansprüchen durch Sozialversicherungsträger (siehe auch „Forderungsausfalldeckung“ →)
• Mitversicherung von Kraftfahrzeugen auf nicht öffentlichen Wegen
• Mitversicherung von selbstfahrende Arbeitsmaschinen, motorgetriebene Kinderfahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge
• Mitversicherung von ferngelenkten Modellflugzeugen
• Mitversicherung von Surfbretter, Segelboote und Motorboote (siehe auch „Skipper-Haftpflichtversicherung / Sportboot-Haftpflichtversicherung / Wassersport-Kaskoversicherung / Skipper-Haftpflichtversicherung“ →)
• Mitversicherung bei Hütung fremder Hunde
• Mitversicherung bei Reiten fremder Pferde, auch mit Pferdefuhrwerken
• Mitversicherung des Zweitfamilienhauses und/oder unbebautes Grundstück (siehe auch „Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung“ →)
• Mitversicherung von zugehörige Garagen, Gärten, Schrebergärten
• Mitversicherung von Europaweit fest installierte Wohnwagen
• Mitversicherung von Vermietenden Räumen mit gewerblicher Nutzung
• Mitversicherung von Gewässerschäden, auch aus Heizöl-Tankanlagen (siehe auch „Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung“ →)
• Mitversicherung häuslicher Abwässer- und Rückstauschäden (siehe auch „Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung“ →)
• Mitversicherung von Allmählichkeitsschäden, sprich: Schäden die nicht von heute auf Morgen eintraten
• Mitversicherung von Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen
• Mitversicherung von Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistung
• Absicherung von Forderungsausfalldeckung (siehe auch „Forderungsausfalldeckung“ →)
• Absicherung auch bei unbegrenztem Auslandaufenthalt
• künftige Verbesserung von Versicherungsbedingungen des Versicherungsschutzes gelten automatisch auch für Altverträge
Wer zu viele Schadensfälle verursacht, riskiert unter Umständen nicht nur den Rauschmiss aus einer Gesellschaft, sondern kann auch Schwierigkeiten bekommen einen neuen Versicherer zu finden (siehe auch „Rechtsschutzversicherungen“ →).
Im Schadensfall ist die Versicherungsgesellschaft innerhalb einer Woche zu informieren. Diese prüft dann den Schadensverlauf, sowie den Anspruch auf Schadensersatz und legt die Schadenshöhe des Versicherungsfalls fest.
Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung können im Lohnsteuerjahresausgleich angesetzt werden.
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