1. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Eine gewöhnliche private Haftpflichtversicherung haftet nur für den selbstgenutzten Erstwohnsitz, weitere Grundstücke oder Wohnungen müssen gesondert mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert werden. Nur so wird gewährleistet das Unfall- und Schadensereignisse die sich dort zutragen, optimal abgesichert sind und der Eigentümer nicht aus eigener Tasche dafür haften muss.
Die Versicherung springt in der Regel ein, wenn auf dem Grundstück oder im Gebäude, Personen oder fremde Gegenstände (z.B. ein parkendes Auto) zu Schaden kommen, beispielsweise wegen Glatteis, herabfallenden Dachziegeln, einem Sturz im Treppenhaus oder einem Unfall im Garten.
Für Vermieter von Wohneigentum, ob Wohnung, Haus, Mehrfamilienhaus, oder ein vermietetes Grundstück, ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein muss, denn die private Haftpflichtversicherung der Mieter zahlt nur bei Schäden, die innerhalb deren Wohnung entstehen. Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Millionen betragen, denn kommen mehrere Personen gleichzeitig zu Schaden, oder eine Person wird dauerhaft körperlich geschädigt, kann die Schadensforderung schnell in Millionenhöhe ausfallen. Wer die Zahlungen nicht jährlich, sondern halbjährlich, oder sogar monatlich tätigt, bezahlt meist Ratenzuschläge.
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