6. Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung
Auslaufende Öltanks und Hochwasserschäden können mit der Gewässerschadenhaftpflicht finanziell abgesichert werden, denn der Wohnungsbesitzer haftet für seinen Auslaufenden Öltank, beispielsweise wenn dadurch das Grundwasser verschmutzt wird und einen Erdaushub mit Sondermüll nötig macht. Und welchen Schaden Hochwasser anrichten kann, dürfte jedem bekannt sein.
Ersetzt werden in der Regel Schäden durch auslaufende Öltanks, Überschwemmungen, wie Uferübertretungen, die bei stehenden oder fließenden Gewässern eintreten können. Dies gilt aber nicht generell auch für Sturmfluten (Tsunami), Schneeschmelze, erhöhte Niederschläge, Deichbruch oder Rückstauschäden im Kanal. Eine genaue Überprüfung der Versicherungsleistungen ist sehr empfehleswert, da die Leistungen zwischen den Versicherungsgesellschaften variieren können.
Ein günstiger Versicherungsschutz kann auch mit der Kombination einer Privaten Haftpflichtversicherung hergestellt werden.
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