Bauherren-Haftpflichtversicherung

Ausreichend & Günstig abgesichert ?

8. Bauherren-Haftpflichtversicherung

Bauherren, die in eigener Regie bauen, oder durch Fremdfirmen den Bau errichten lassen, dürfen nicht vergessen, sich mit einer Bauherren-Haftpflichtversicherung abzusichern, denn für Schäden haftet der Bauherr in unbegrenzter Höhe. Die Haftpflicht für Bauherren schützt die Verkehrssicherheit des Bauvorhabens und des Grundstückes, beispielsweise wenn Handwerker, Bekannte oder Familienmitglieder auf dem Baugrundstück zu Schaden kommen, weil beispielsweise eine Grube nicht abgedeckt war, eine Sicherheitsumzäunung gefehlt hat, oder etwas einstürzt das unsachgemäß gelagert oder gesichert wurde. Wichtig ist auch der Schutz vor Regressansprüchen bei grobfahrlässiger Verschuldung von Arbeitsunfällen, dieser sollte im Versicherungsschutz immer enthalten sein.
Auch materielle Fremdschäden, die vom versicherten Grundstück ausgegangen sind, wie beispielsweise ein Baukran der ins benachbarte Grundstück stürzt, ein Sturm der eine Wand oder das Gerüst zum einstürzen bringt und fremdes Eigentum zerstört, sind in der Regel im Versicherungsschutz enthalten.
Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollten möglichst hoch angesetzt werden und nicht unter 3 Millionen liegen.

(WICHTIG: siehe auch Bauzeit-/Bauleistungsversicherung“ →)

5/5
Werbe-Partner
Werbe-Partner: