1. KFZ-Haftpflichtversicherung & Motorrad-Haftpflichtversicherung
Die Besitzer von Kraftfahrzeugen sind gesetzlich dazu verpflichtet ihre Fahrzeuge mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung auszustatten, wenn sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen wollen. Nur so ist gewährleistet, dass im Falle eines Unfalls die Schäden gegenüber anderen ersetzt werden können, denn der Fahrzeughalter muss für alle selbstverschuldeten Unfallschäden in voller Höhe aufkommen, unabhängig davon ob es sich dabei um Personen- oder Sachschäden handelt.
Grundsätzlich ist ein Fahrzeug nur dann und ab dem Zeitpunkt haftpflichtversichert, wenn bei der Zulassungsstelle eine 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) hinterlegt wurde, die der Versicherungsnehmer von seinem Versicherungsagenten erhält. Mit dieser Nummer kann die Zulassungsstelle den Versicherungsschutz in der elektronischen Datenbank prüfen und bestätigen. Erst jetzt werden in der Regel alle Kosten für Personenschäden, sowie für alle durch den Unfall verursachte Sach- und Vermögensschäden, sowie Rechtsanwaltskosten, Gutachter, Schadenersatzklagen und Unterhaltszahlungen, von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Davon können selbstverschuldete Unfälle wegen Alkoholeinfluss etc., sowie fehlender Verkehrssicherheit des Fahrzeuges teilweise oder ganz ausgeschlossen sein.
Wer auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken möchte kann dies mit einer Kaskoversicherung tun. Zusatzversicherungen wie die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungen sind zwar nicht Pflicht. Diese erhöhen aber den Schutz (siehe unten „Leistungen“) und können gegen Aufpreis zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung erworben werden.
Unfälle sind innerhalb einer Woche der Versicherungsgesellschaft zu melden und sollten gegebenenfalls durch die Polizei protokolliert werden, um Unstimmigkeiten gegenüber den geschädigten Unfallopfern, sowie der Versicherungsgesellschaft schon im Voraus zu vermeiden.
Selbstverschuldete Verkehrsunfallschäden, die mit einer Versicherungsleistung abgedeckt wurden, haben zur Folge, dass sich die Schadensfreiheitsklasse bzw. der Rabatt (siehe unten „Kosten“) erhöht und die Versicherungsbeiträge entsprechend steigen. Anderenfalls senken unfallfreie Versicherungsjahre den Schadensfreiheitsrabatt und somit auch die Beitragskosten zur Versicherung.
Ein Schadensfreiheitsrabatt bleibt auch bei jedem Wechsel von Versicherungsanbieter und Fahrzeug erhalten. Wer aber sein Fahrzeug abmeldet und den Schadensfreiheitsrabatt, der über die Versicherungsnummer festgehalten wird, nicht spätestens nach 7 Jahren wieder in Anspruch nimmt, wird diesen eventuell verlieren. Der Rabatt kann allerdings auch an Familienangehörige oder dem Lebenspartner übertragen werden.
Bei Auslandsfahrten ist daran zu denken, dass der Fahrer teilweise aus rechtlichen Gründen (länderbedingt) dazu verpflichtet ist, die grüne Versicherungskarte (IVK = internationale Versicherungskarte) mit sich zu führen. Auch wenn diese inzwischen in vielen Ländern Europas keine Pflicht mehr ist, kann so eine Schadensregulierung im Ausland vereinfacht werden. Die Grüne Versicherungskarte kann Kostenlos von der Versicherungsgesellschaft oder über den Versicherungsagenten angefordert werden.
Den Versicherungsschutz kann der Versicherungsnehmer direkt beim Autokauf, im Internet, oder beim Versicherungsagenten erwerben. Letzteres bietet aber den besten Service und kann viel Ärger vorbeugen, besonders wenn es um Fachwissen und Schadensregulierungen geht.
Leistungen
Haftpflicht:
deckt alle selbstverschuldeten Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber anderen und ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sobald ein Fahrzeug zugelassen werden soll.
Gesetzliche Mindestdeckung:
• Personenschäden bis 7,5 Mio. €
• Sachschäden bis 1 Mio. €
• Vermögensschäden bis 50.000 €
Im Idealfall betragen die Abdeckungssummen führ Schäden Minimum 100 Mio. €, denn Schäden die über der versicherten Deckungssumme liegen, müssen aus eigener Tasche bezahlt werden (Es gilt: je höher die Absicherungsumme ist – desto besser).
Teilkasko:
Deckt zusätzlich zur Haftpflicht auch Schäden, die nicht selbst verursacht wurden, wie beispielsweise: Hagel, Sturm, Blitz, Überschwemmung, Fahrzeugdiebstahl und Einbruchdiebstahl, Glasbruch/Steinschlag, Kurzschluss, Wildunfälle (Haarwild) wie Fuchs, Hase usw. (keine Borstentiere wie Wildschweine).
Vollkasko:
Deckt zusätzlich zur Haftpflicht und Teilkasko auch selbstverschuldete Sachschäden (Vorsatz ausgenommen) am eigenen Fahrzeug, wie auch Schäden bei Fahrerflucht des Unfallgegners, auch wenn dieser Zahlungsunfähig oder nicht haftbar ist, Vandalismus, Wildunfall, Diebstahl, Feuer, Blitz, Explosion, Sturm, Hagel und Überschwemmung. Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Kosten
Die Versicherungsbeiträge können mit einer Selbstbeteiligung am Schaden, in der Teil- und Vollkaskoversicherung erheblich reduziert werden. Die Selbstbeteiligung an den Schadenskosten liegt meist zwischen 150 € und 1000 €. Weitere Kosten sind abhängig von den einzelnen Leistungen, Tarifen und den verschiedenen Klasseneinstufungen des Fahrzeuges, wie die:
• Schadenfreiheitsklasse/-Rabatt: Fahrer, die wenig Unfälle verursachen, erhalten vergünstigte Versicherungsprämien. Diese steigen aber bei jeder Schadensmeldung, vorausgesetzt es wurde eine Versicherungsleistung erbracht, prozentual wieder an (ausgenommen sind Schadensmeldungen im Bereich der Teilkaskoversicherung). Versicherungsjahre ohne Unfälle lassen die Versicherungsbeiträge wieder jährlich sinken. Der Höchste Schadensfreiheitsrabatt der erreicht werden kann liegt bei 30 %.
Fahranfänger beginnen bei Prozentsätzen, die über 200 % des Normalbeitrages liegen können. Eine Schadensfreiheit für PKW ist meist in 25 SF-Klassen eingeteilt, bei Zweiräder und Campingfahrzeuge in 3 SF-Klassen. Die Versicherungseinstufungen fallen von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich hoch aus.
• Typklasse: Alle Fahrzeuge sind in Typklassen (Herstellerschlüssel) eingeteilt. Je höher die Einstufungsklasse eines Fahrzeuges ist, desto teurer sind die Versicherungsbeiträge, dabei richten sich die Einstufungen eines jeden Fahrzeuges nach der Unfall- und Diebstahlhäufigkeit in das ein Fahrzeugtyp verwickelt ist.
• Regionalklasse: Abhängig von der Unfallstatistik in einer Zulassungsregion steigen die Versicherungsbeiträge bei vermehrten Unfallzahlen an. Bundesweit gibt es ca. 444 Regionalklassen bzw. Zulassungsregionen deren Einstufungen sich jährlich nach den neuesten Statistiken ändern.
Sonstige Mögliche Rabatte die den Versicherungsbeitrag senken können:
Schadenfreiheitsrabatt, Regionalklasse, Typklasse, Nutzungsart, Verzicht auf freie Werkstattwahl bei Kaskoschäden, Treuerabatt, Alter, Geschlecht, Einzelfahrer, Familie mit Kinder, Garagenwagen oder Stellplatz auf Privatgrundstück, Zweitwagenrabatt, Hausbesitzerrabatt, Beitragszahlung (vierteljährlich, halbjährlich, jährlich), Beamtentarif, Landwirttarif, Wegfahrsperre, Motorleistung, Finanzierungsart, Neuwert, Wenigfahrerrabatt/jährliche Kilometerlaufleistung.
Vergünstigungen von Kfz-Tarifen werden nicht automatisch weitergegeben, deshalb sollten die Versicherungsbeiträge jedes Jahr erneut geprüft werden. Dabei sind Einsparungen von bis zu 70% und mehr möglich.
Tarife/Optionen
• Mitversicherung von besonders schweren/grob fahrlässigen Fahrfehlern
• Pannen-Schutzbrief übernimmt die Kosten (meist nur europaweit) für beispielsweise: Pannen und Unfallbergung, Abschleppen, Rückhol- und Bringservice, Übernachtung, Mietwagen bzw. zahlt eine Nutzungsausfallentschädigung bei Unfall und Reparatur.
• Rabattretter: ein oder mehrere Gratisunfälle sind möglich, ohne dass der Fahrer durch eine Rückstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse rutscht
• Erhöhter Deckungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
• Insassenschutz: Die Mitfahrer sind im Falle eines Unfalls durch eine Todesfall- bzw. Invaliditätssumme zusätzlich versichert. Prinzipiell sind aber alle Insassen schon über die Haftpflicht abgedeckt. Ein erhöhter Insassenschutz ist eigentlich in den meisten Fällen überflüssig. Zusätzliche Leistungen können auch über eine private Unfallversicherung abgedeckt werden, allerdings zahlt diese nur Personenschäden des versicherten und nicht die der anderen Insassen.
• Saisonkennzeichen: Die befristeten Monate, in denen das Fahrzeug versichert sein soll, können selbst festgelegt werden. Somit sind nur für die versicherten Monate, in denen das Fahrzeug bewegt werden darf, Versicherungsbeiträge sowie KFZ- Steuern zu entrichten (interessant für Motorräder, Oldtimer, Cabrios und Zweitwagen).
• Zusatzschutz vor Zusammenstoß mit allen Tieren, oder Haustieren wie: Kühen, Schafen, Hunden oder Pferden (üblich sind nur Wildtiere – keine Borstentiere). Somit werden auch Schäden ersetzt, für die im Normalfall der Halter aufkommen muss, der aber eventuell nicht versichert oder nicht aufzufinden ist.
• Fest eingebaute Sonderausstattungen, wie teure Radios, Lautsprecher usw., sind in den Versicherungsgesellschaften meist bis zu 3.000 € ohne Aufschlag mitversichert, darüber hinaus muss eine Zusatzversicherung für einen erhöhten Schutz abgeschlossen werden. Lose Gegenstände im Fahrzeug sind prinzipiell nicht mitversichert.
• Verlängerte Neuwertentschädigung bis 24 Monate (üblich sind bei Vollkasko 12 Monate)
• Schutz vor Schneelawinen und/oder Sturmschäden (höhere Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen sind in der Regel von der Versicherungsleistung ausgeschlossen)
• Folgeschäden durch Marderbisse
Laufzeit/Kündigung
Kündigungen können jährlich auf Jahresende hin schriftlich vorgenommen werden. Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der Versicherung eingereicht worden sein. Ausnahmen gibt es bei Beitragserhöhungen oder Schadensfällen, dann hat der Versicherungsnehmer ein sofortiges Kündigungsrecht. Seit Anfang 2008 kann nach einem Unfall der Versicherungsanbieter gewechselt werden, wofür nur Beiträge für den Versicherten Zeitraum zu entrichten sind.
Bei Versicherungswechsel wird meist eine Rentabilitätsberechnung von der Versicherungsgesellschaft durchgeführt, die alle Schadensmeldungen der Vorversicherung aufführt. Sollten zu viele Schadensmeldungen eingegangen sein, kann es unter Unständen passieren, dass die neue Versicherung eine Aufnahme in die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ablehnt. Die Gesellschaften sind nur zur Aufnahme in die gesetzliche KFZ-Haftpflicht verpflichtet. Deshalb ist es wichtig, vor einer Kündigung eine Zusage der neuen Versicherung einzuholen, besonders dann wenn häufig Schadenregulierungen mit der eigenen Vorversicherung stattfanden.
Bei Abmeldung eines Fahrzeuges wird die Versicherung automatisch gekündigt.
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