Rechtsschutzversicherungen
Wissenswertes zum Produkt
Immer mehr Streitfälle landen vor Gericht, was oftmals mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die Rechtsschutzversicherung kann da Abhilfe schaffen, denn sie kommt für Anwalts- und Gerichtskosten, sowie falls notwendig, für die Kosten der gegnerischen Partei auf. Die Versicherung teilt sich in vier verschiedene Bereiche auf, welche meist unterschiedlich miteinander kombiniert werden können:
Auto- und Straßenverkehrsrecht
Wohn-, Grundstück- und Mietrecht
Privat- und Freizeitrecht
Arbeits- und Berufsrecht
Wurden die Aussichten auf Erfolg von der Versicherungsgesellschaft überprüft und bestätigt, kann der Versicherungsnehmer einen Gerichtsprozess anstreben. Wird jedoch eine Übernahme von der Versicherung abgelehnt, kann der Anwalt die Erfolgsaussichten prüfen und gegebenenfalls für eine Prozessausführung sorgen. Vorausgesetzt, es besteht in der Police die Klausel „ARB 2000“. Besteht diese nicht, wird es schwierig eine Deckungszusage zu bekommen, ohne die keinerlei Kosten übernommen werden.
Die Deckungssumme kann je nach Versicherung unterschiedlich hoch ausfallen und liegt in der Regel bei 250.000 € je Streitfall.
Rechtsschutzverträge, die die „ARB 2002“ Klausel beinhalten, können im Versicherungsfall jederzeit durch einen Rechtsanwalt zur Prozessausführung gebracht werden, sofern dieser an die Erfolgsaussichten glaubt. Auch dann, wenn die Versicherungsgesellschaft eine Prozessführung ablehnt.
Die Anwaltskosten rechnet der Anwalt direkt mit der Versicherung ab, somit sind keine Vorauszahlungen zu leisten.
Eine Rechtsschutzversicherung sollte eine Folgeereignisregel beinhaltet, die dafür sorgt, dass auch Leistungen bei Unfällen, die auf Materialermüdung oder Fehler zurückzuführen sind, übernommen werden, was bei der Kausalregel nicht der Fall ist.
Kausalregel = nur der Schadensverursacher bzw. die Schadensverursachung kann beklagt werden, aber keine Folgeschäden
Folgeereignisklausel = auch Schäden, die aufgrund von Folgeereignissen eingetreten sind, können beklagt werden
Beispiel: Nicht nur der gerissene Fahrradrahmen des Fahrradherstellers kann beklagt werden, sondern auch alle damit verbundenen Sturz- und Folgeschäden.
Die Folgeereignisklausel sollte in jedem Rechtsschutzvertrag vertreten sein!
Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung greift die Versicherungsleistung im Normalfall erst nach einer Karenzzeit (Wartezeit) von ca. 3 Monaten, in bestimmten Fällen erst nach 1 Jahr. Alte Rechtsstreitfälle oder Unfälle, die vor dieser Zeit stattfanden, sind von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.
Werbe-Partner
<< zurück