2. Reisegepäckversicherung
Die Gepäckversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert für das Reisegepäck bei Verlust oder Beschädigung, beispielsweise durch Zerstörung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter, Diebstahl, Raub, Einbruch, Unfall, Sturm, Blitz, Feuer, Explosion, höhere Gewalt, Transportmittelunfall, um die wichtigsten Gefahren zu nennen.
Nicht versichert hingegen sind: Schäden durch Kriege, Bürgerkriege, Kernenergie, Abnutzung und Verschleiß, sowie Schäden durch mangelnde Beschaffenheit der versicherten Sachen.
Auch werden Schäden teilweise nur begrenzt erstattet, z.B. Schäden an Pelzen, Schmuck, Edelmetallen, Foto- und Filmapparate.
Sollte der Versicherungsfall eintreten, ist es von Vorteil wenn vor der Abreise die eingepackten Gegenstände dokumentiert wurden, vor allem bei werthaltigen Dingen wie Kameras, Computer, Schmuck, usw. Wer besonders wertvolle Gegenstände transportieren möchte, ist unter Umständen mit einer Kunst- bzw. Ausstellungsversicherung besser bedient (siehe „Kunstversicherung bzw. Kunst-/Ausstellungsversicherung“ →). Angemessen ist auch bei öfteren Urlaubsreisen die Überlegung einer Hausratversicherung (siehe „Hausratversicherung“ →), denn diese deckt in der Regel gleichfalls den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände auf Reisen.
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