2. Tier-Krankenversicherung
Besitzer von schwer kranken oder verletzten Tieren können sich finanziell schnell in Unkosten stürzen, besonders wenn es sich um Großtierhalter und Züchter handelt, oder aufwendige Operationen erforderlich sind. Die Krankenversicherung für Tiere übernimmt die Kosten, die zur Behandlung in der Veterinärmedizin nötig sind, um die Genesung des Tieres zu gewährleisten.
Da sich die Versicherungspolicen im Einzelnen stark unterscheiden können, sollte genau geprüft werden, welche Leistungen die Versicherung übernimmt. Dabei sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:
– Welche Behandlungsarten werden übernommen z.B. Chirurgie, ambulant und stationär
– Sind Zuzahlungen zur Behandlung notwendig, wegen Pauschale Kostenübernahme des Versicherers, oder durch eine Selbstbeteiligung im Versicherungsfall
– Sind Tierärztliche Behandlungen oder Klinikaufenthalte begrenzt
– Werden auch Medikamente und Arzneimittel vom Versicherer übernommen
– Sind Vorsorgeuntersuchungen mit eingeschlossen
– Werden auch Impfungen/Kuren übernommen (Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel)
– Sind auch Genesungskuren nach einem Unfall oder einer Krankheit mit eingeschlossen (Rehakliniken)
– Beinhaltet die Versicherungsleistung auch den Transport vom Unfallort zur Klinik/Tierarzt
– Ist auch die Kostenübernahme im Ausland/weltweit gewährleistet (Auslandsbehandlung und Rücktransport)
– Welche Tiere sind im Versicherungsschutz mit eingeschlossen
Zusätzlich bieten einige Versicherer auch Leistungen wie:
– Vermittlung und Kostenübernahme von Tierpensionen, Tierhotel oder Tierbetreuung, bei Krankenhausaufenthalte des Tierhalters
– Übernahme von Tierbestattungskosten (Tierfriedhot, Krematorium)
– Markierung und Registrierung des Tieres (Chip)
– Beratung in Rechtsfragen bezüglich des Tieres, durch einen Rechtsanwalt
Eine Selbstbeteiligung (Selbstbehalttarif) an den Kosten, kann die Beitragskosten senken
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