2. Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung übernimmt die Kosten für Schäden die der versicherten Person, oder an deren Eigentum durch eine fremde Person zugefügt worden sind, wenn beispielsweise der Verursacher nicht auffindbar ist, den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, oder keine private Haftpflichtversicherung besitzt, beziehungsweise diese nicht für den Schaden aufkommt. Versicherer zahlen in der Regel erst ab einer gewissen Schadenssumme und meist auch erst dann wenn alle Rechtlichen Schritte ausgeschöpft wurden, um den Schadensverursacher belangen zu können (siehe auch „Restschuldversicherung“ & „private Haftpflichtversicherung“ →).
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