3. Sterbegeldversicherung
Am 1.01.2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld ersatzlos herunter gestrichen. Die private Sterbegeldversicherung findet seit dem immer mehr Zuspruch. Nur so kann vermieden werden, das nicht die eigenen Kinder, Enkelkinder oder näheren Verwandten für die Kosten der Bestattung aufkommen müssen, besonders dann wenn der Verstorbene keine finanzielle Rücklagen hinterlassen hat.
Die Funktionsweise einer Sterbegeldversicherung ist mit der einer Lebensversicherung identisch (siehe „Hinterbliebenen-/Risiko-Lebensversicherung“ →), allerdings verlangen nur die wenigsten Versicherer eine Gesundheitsprüfung. Dafür sind häufig Wartezeiten zu berücksichtigen, die bis zu vier Jahre dauern können. Erst nach dieser Zeit besteht dann ein voller Anspruch auf Leistung. Stirbt der Versicherte zuvor, so kommt nur ein Teil der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen zur Auszahlung.
Das Eintrittsalter in den Versicherungsschutz ist bei den meisten Gesellschaften bis zum 70. Lebensjahr begrenzt. Die Beitragszahlung endet häufig mit dem 85. Lebensjahr bzw. nach 20 Jahre Beitragszahlungszeit.
Die Versicherungssumme beläuft sich je nach Vereinbarung auf bis zu 10.000 €, was im Normalfall genügt. Einige Versicherer bieten zur Versicherungssumme auch teilweise eine Überschussbeteiligung oder Bonuszahlung mit an.
Werbe-Partner
<< zurück