4. Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung gleicht in ihrer Funktion einer Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallsumme. Sie sichert im Todesfall bzw. bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Schuldraten bzw. den Darlehensbetrag einer Hausfinanzierung ab, wobei die versicherte Summe in der Regel mit der Tilgung des Kredites ständig abnimmt und somit auch die Versicherungsbeiträge ständig kleiner werden. Angeboten werden Restschuldversicherungen hauptsächlich von Kreditgebern, oder machen diese häufig sogar zur Bedingung, um einen Kredit zu erhalten. Bei Tod des Darlehensnehmers übernimmt die Lebensversicherung den gesamten Restschuldbetrag und im Falle einer Krankheit oder Arbeitslosigkeit, die für diesen Zeitpunkt erforderlichen Raten (siehe auch „Forderungsausfalldeckung“ & „Private Arbeitslosigkeitsversicherung“ →).
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