3. Bundesschatzanweisungen „Schätze“
Hierbei handelt es sich um festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen die eine Zwischenform von Geldmarkt- und Kapitalmarktpapieren darstellen. Sie werden vom Bund, Ländern und Gemeinden aufgelegt.
- Mindestanlage: keine
- Anlagehöchstbetrag: uneingeschränkt
- Laufzeit: Neuemissionen 2 Jahre, aber auch ältere Bunds mit verkürzter Restlaufzeit sind an der Börse zum aktuellen Kurs erhältlich. Eigene Wertpapiere können dort ebenfalls zum aktuellen Kurs jederzeit verkauft werden.
- Zinszahlung: jährlich
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