Bundesschatzanweisungen „Schätze“

Vermögen aufbauen - Geld vermehren

3. Bundesschatzanweisungen „Schätze“           

Hierbei handelt es sich um festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen die eine Zwischenform von Geldmarkt- und Kapitalmarktpapieren darstellen. Sie werden vom Bund, Ländern und Gemeinden aufgelegt.

  • Mindestanlage: keine
  • Anlagehöchstbetrag: uneingeschränkt
  • Laufzeit: Neuemissionen 2 Jahre, aber auch ältere Bunds mit verkürzter Restlaufzeit sind an der Börse zum aktuellen Kurs erhältlich. Eigene Wertpapiere können dort ebenfalls zum aktuellen Kurs jederzeit verkauft werden.
  • Zinszahlung: jährlich
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