„Verkappte“ Fondspolice (FP)

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4. „Verkappte“ Fondspolice (FP) – festverzinslicher Sparplan im Fondstarif/Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV = mit Todesfallschutz)

Die so genannte „verkappte“ Fondspolice, auch „Fondspolice“ oder „fondsgebundene Lebensversicherung“ (wenn mit Risikolebensversicherung kombiniert) genannt, ist unter den verschiedensten Namensbezeichnungen auf dem Markt.

Die “verkappte“ Fondspolice sollte nicht mit der Fondspolice in Punkt 1. verwechselt werden, auch wenn beide Versionen oftmals unter der gleichen Bezeichnung „ Fondspolice „ laufen. Andernfalls kann es passieren, dass man ein Produkt erhält, das man gar nicht haben wollte.
Die Anlageform der beiden Policen sind sehr unterschiedlich, denn während bei der Fondspolice in Punkt 1. die kompletten Sparbeiträge in Fonds übergehen, sind es bei der “verkappten“ Fondspolice nur die Überschüsse, die in Fonds fliesen. Deshalb zählt letztendlich nur die vertragsinhaltliche Beschaffenheit der Police.

Verwendung findet die “verkappte“ Fondspolice als Geldsparform (FP), als private Altersvorsorge (pAV), oder vorausgesetzt die Fondspolice wurde zusätzlich mit einer Hinterbliebenenvorsorge (Risikolebensversicherung) kombiniert, für die zusätzliche Absicherung der Familie (FLV).
Die verkappte Fondspolice ist vergleichbar mit einer Kapitallebensversicherung und unterscheidet sich nur dadurch, dass nur die Überschüsse die anfallen, in Fonds investiert werden und so zusätzlich Gewinne erwirtschaften können. Wird nur wenig Überschuss produziert, so wandert auch nur wenig Geld in Fonds. Die Sparraten bzw. Sparbeiträge fließen wie bei der Kapitallebensversicherung in konventionelle Festverzinsliche Geldanlagen.

(Alle weiteren Informationen siehe Produkt 3. Kapitallebensversicherung)

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