3. Kinder-BU – klassisch oder Investment gebunden
Auch Schulkinder ab ca. 6 Jahren können in den meisten Versicherungsunternehmen einen frühzeitigen und durch eine sehr niedrige Einstufung einen entsprechend günstigen Schutz im Falle einer Invalidität erwerben. Die Absicherung bei Schulunfähigkeit ist auf Basis einer Investment-Berufsunfähigkeitsversicherung (IBU) oder einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erhältlich. In der Regel wird die Beitragszahlung von den Erziehungsberechtigten geleistet. Eine spätere Übernahme der günstigen Beitragszahlung durch die versicherte Person, sowie die Übernahme des günstigen BU-Schutzes, ohne erneute Gesundheitsprüfung, wird von den Versicherungsgesellschaften in der Regel zugesichert.
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