Private Hinterbliebenenvorsorge/ Risikolebensversicherung

Schon abgesichert ?

Private Hinterbliebenenvorsorge/-Risikolebensversicherung/-Todesfallschutz

Wissenswertes zum Produkt
Die Risikolebensversicherung, auch Todesfallschutz, oder Hinterbliebenenschutz genannt, kommt für den Einkommensverlust der Familie bzw. der Angehörigen auf, wenn der Ein-kommensversorger verstirbt. Risikolebensversicherungen werden gerne mit Kapitallebensversicherungen oder Fondspolicen etc. kombiniert. Da die gesetzliche Witwen-/Witwer- und Waisenrente nicht mehr, bzw. nur noch mit großen finanziellen Einbußen Leistungen für die Hinterbliebenen erbringt, ist es umso wichtiger die finanzielle Lücke privat zu schließen, um den Lebensstandart beibehalten zu können.
Im Todesfall des Vertraglich festgelegten Versicherungsnehmers, im Normalfall der Haupteinkommensversorger, zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Ver-sicherungssumme an die Hinterbliebenen, den eingetragenen Lebenspartner/Kindern aus, gleichgültig ob der Tod durch eine Krankheit oder einem Unfall hervorgerufen wurde.
Wer eine Familie zu versorgen hat, oder gerade ein Haus (siehe auch „Bauherren-Haftpflichtversicherung„/“Bauzeit-/Bauleistungsversicherung„) baut, eine Firma gründet, oder eine Finanzierung bedienen muss, und als Hauptverdiener verstirbt, kann mit einer Risikolebensversicherung die Schuldenfalle bzw. den finanziellen Ruin der Hinterbliebenen optimal verhindern. Vorausgesetzt, die versicherte Deckungssumme stimmt.
Um in den Genuss eines solchen Versicherungsschutzes zu kommen, ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Dabei müssen Gesundheitsfragen richtig beantwortet werden. Ein früher Einstieg in den Versicherungsschutz kann sich bezahlt machen. Denn sollten gewisse Vorerkrankungen vorhanden sein, kann es passieren dass ein Versicherungsantrag abgelehnt wird. Falschangaben haben zur Folge, dass nicht nur der Versicherungsschutz verloren geht, sondern auch die eingezahlten Beiträge. Die Erstellung einer vollständigen Kranken-Akte beim Hausarzt schafft dabei Abhilfe und wird teilweise sogar von den Versicherungsgesellschaften gefordert.

Um Beitragskosten zu sparen, ist es empfehlenswert eine Vergleichsberechnung für Raucher, sowie für Nichtraucher erstellen zu lassen, da dies die Versicherungsbeiträge meist sehr unterschiedlich hoch ausfallen lässt.

Wer ein Darlehen bzw. eine Finanzierung bei einem Kreditinstitut beantragt, dem wird häufig eine Restschuldversicherung mit angeboten, die das Darlehen vor Tilgungsausfall im Falle eines Ablebens des Darlehensantragstellers schützen soll. Im Grunde genommen entspricht diese einer Risikolebensversicherung. Wer allerdings schon eine Risikolebensversicherung besitzt, kann auch die Deckungssumme entsprechend anpassen lassen, anstatt einen Neuvertrag abzuschließen.

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