Heirats-Aussteuerversicherung

Ausreichend & Günstig abgesichert ?

5. Heirats-Aussteuerversicherung

Sie ist eine Form der Kapitallebensversicherung, die in der Regel von den Eltern für ihre Kinder abgeschlossen wird. Im Falle einer Heirat bzw. spätestens zum 25. Lebensjahr erhält der Begünstigte eine vereinbarte Versicherungssumme plus Überschussbeteiligung. Der Abschluss darf nur bis zum 12. Lebensjahr erfolgen und kommt frühestens zum 18. Lebensjahr bei Heirat zur Auszahlung. Findet keine Heirat vor dem 25. Lebensjahr statt, so erhält der vertraglich Begünstigte zu diesem Zeitpunkt die vereinbarte Versicherungssumme. Verstirbt der Begünstigte noch vor Ablauf der Versicherung, so werden die bis dahin eingezahlten Beiträge rückerstattet. Verstirbt hingegen der Beitragszahler, wird die Beitragszahlung von der Versicherungsgesellschaft fortgesetzt.

Auch anderweitige und effektivere Spar- bzw. Anlagemöglichkeiten werden inzwischen angeboten (siehe „Kapitalanlageprodukte mit Wertzuwachs, zum besparen, Geld anlegen und für die Altersvorsorge„→)

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