Private Riester-Rentenversicherung/kapitalgedeckte Altersvorsorge

Deine Rente schon gesichert ?

Private Riester-Rentenversicherung/kapitalgedeckte Altersvorsorge (Schicht 2)

Wissenswertes zu den Produkten:
Die staatlich geförderte Riester-Rente die seit Anfang 2002 angeboten wird, ist eine private lebenslang garantierte Rente, die jeder Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner staatlichen Altersrente abschließen kann. Die Riester-Rente kann eine rentable Zusatzvorsorge sein, besonders wenn die Förderquote hoch ausfällt und wenig Eigenleistung bzw. Eigenkapital eingezahlt wird. Da aber selbst eine Riester-Rente als Zusatzvorsorge nicht mehr ausreicht, sollte sich jeder nach einer zusätzlichen privaten Altersabsicherung umsehen. Gefördert wird der Riester-Vertrag auf zwei Wegen:
1. mit finanziellen Zuschüssen (Riester-Zulagen)
2. durch die Steuerersparnisse (Sonderausgabenabzug)

Anspruchsberechtigte:
• Arbeitnehmer, Auszubildende
• Rentenversicherungspflichtige Selbständige (Künstler, Publizisten usw.)
• Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
• Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Beamte, Richter, Soldaten, Amtsträger und versicherungsfreie Angestellte mit Anspruch auf Beamtenversorgung
• Wehr- und Zivildienstleistende
• Empfänger von Arbeitslosengeld I/II, sowie Krankengeld-Empfänger
• Nicht berufstätige Ehepartner eines steuerpflichtigen Einkommensversorgers, sofern dieser ebenfalls einen eigenen Sparvertrag besitzt (der nicht berufstätige Ehepartner muss keinen eigenen Sparbeitrag leisten um Förderung zu erhalten)
• Mütter und Väter
• Nicht erwerbstätige Pflegepersonen
• Behinderte in Werkstätten
• 400 Euro-/Minijobber (nur wer die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers zur vollen Höhe selbst aufstockt)

Nicht versicherungspflichtige Selbständige haben keinen Anspruch auf Riester-Förderung und sollten sich eine andere Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge suchen. Wer eine Staatlich geföderderte private Vorsorgemöglichkeit sucht, kann sich an die private Rürup-Rente halten.

Alle Riester-Sparformen enthalten Verwaltungskosten, womit von den eingezahlten Beiträgen nur der Sparanteil (abzüglich der Verwaltungskosten) in die Sparform wandert, welcher dann in eine der vier unten aufgeführten Anlageformen einfließt.

Die Riester-Rente wird in vier verschiedenen Anlageformen angeboten:

1. Fondssparplan
2. Banksparplan
3. festverzinslicher Versicherungssparplan
4. festverzinslicher Versicherungssparplan im Fondstarif (hier fliesen entweder nur die Überschussbeteiligungen in Fonds – aber auch ein Teil der Sparbeiträge kann in Fonds mit einfließen = abhängig von der Vertragsgestaltung)

Die staatliche Förderung bleibt für alle Sparversionen gleich. Diese Anlageformen unterscheiden sich hauptsächlich durch die Verzinsung bzw. die erwirtschafteten Kursgewinne der eingezahlten Beiträge, die teilweise sehr unterschiedlich hoch ausfallen und deren Rentabilität genau geprüft werden sollte, denn abgesehen von der Förderquote, hängt davon die Höhe der Zusatzrente ab. Abgesichert werden die Beitragsgarantien (Eigenleistungen plus Zulagen) in dem die Beiträge, oder ein Teil der Beiträge in konventionelle Anlagen fliesen und mit 0,9 % verzinst werden. Nicht so beim Fondssparplan, dafür können die Ertragschansen besonders bei langen Laufzeiten sehr viel höher ausfallen. Garantie kostet nunmal sehr viel Geld.

Geeignet für:
• kinderreiche Familien (Kinderzulagen)
• Geringverdiener (attraktive Förderung)
• Singles (Steuern sparen)
• Gutverdiener (Steuern sparen)

Die meisten Menschen sind wohl am besten bedient, wenn sie nur die Mindestbeiträge in die Riester-Vorsorge einzahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Weitere
Rentenlücken können dann besser über eine andere Form der privaten Altersvorsorge wie beispielsweise mit: Private Kapitalanlagen, Fonds (für diejenigen die die Altersvorsorge nicht aus der Hand geben möchten und sich selbst darum kümmern), Betriebliche Altersvorsorge, Private Rürup-Rente, ausgeglichen werden, da die Beitragszahlungen nur begrenzt gefördert sind und bei Überschreitung der Einkommensfreibeträge in der Rentenbezugszeit, durch die volle nachgelagerte Besteuerung (Beiträge plus Erträge) ein Teil der Vorteile wieder verloren gehen kann.

TIPP: Eine weitere Variante, um die Riester-Förderung zu erhalten, bietet sich in der betrieblichen Altersvorsorge (siehe „betriebliche Altersvorsorge“ →).

Damit der Vertragspartner über das gebildete Kapital und die entstandenen Verwaltungskosten immer auf dem aktuellen Stand bleibt, ist der Vertragsanbieter verpflichtet, den Kunden mindestens einmal jährlich schriftlich zu informieren. Ein Riester-Renten-Vertrag kann über eine Versicherungsgesellschaft, eine Bank oder über freie unabhängige Finanzdienstleister zustande kommen.

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